Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto pro Stunde gestiegen und wird in den kommenden Jahren schrittweise weiter erhöht.
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Die Zentrale Prüfstelle Prävention hat die Corona-Sonderregelung erneut verlängert und Neuerungen bezüglich der Rezertifizierung von IKT-basierten Selbstlernprogrammen bekanntgegeben.
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Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden. Damit sollen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden, die sie aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen erlitten haben.
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Yoga wird in den Corona-Schutzverordnungen der Länder überwiegend als Individualsport eingestuft. In den meisten Bundesländern ist Yoga daher ausschließlich allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes erlaubt.
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Nachdem bereits Anfang des Jahres erste Ergebnisse der vom BDY unterstützen Studie "Yoga in school sport - A non-randomized controlled pilot study in Germany" in der Zeitschrift "Complementary Therapies in Medicine 48" veröffentlicht wurden, sind nun zwei weiteren Publikationen zu der Studie erschienen.
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In einem Offenen Brief an die MinisterpräsidentInnen fordert der BDY, die Yogalehrenden als gesundheitsrelevante Berufsgruppe einzuordnen und die Schließung der Yoga-Studios aufzuheben bzw. mindestens Präventionskurse zu ermöglichen.
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