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Yoga-Lehrausbildung Basic BDY

"Yogalehrerin Basic BDY" bzw. "Yogalehrer Basic BDY"

"Yogalehrerin Basic BDY" bzw. "Yogalehrer Basic BDY"

Die zweijährige Ausbildung zur "Yogalehrerin Basic BDY" und zum "Yogalehrer Basic BDY" wird berufsbegleitend an BDYoga-anerkannten Ausbildungsschulen bundesweit angeboten.

Grundlage der Ausbildung sind die BDYoga-Rahmenrichtlinien "Yogalehrerin/Yogalehrer Basic BDY". Diese Ausbildungsstandards entsprechen den inhaltlichen und zeitlichen Mindestanforderungen des "Leitfadens Prävention" des GKV-Spitzenverbandes in der aktuellen Fassung vom 27. September 2021 sowie den Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. Das ist die Voraussetzung für eine Zertifizierung der Kurse als Präventionskurs bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).

Regelungen

  • BDYoga-Rahmenrichtlinien "YogalehrerIn Basic BDY" legen die Unterrichtsfächer und -inhalte sowie deren Stundenumfang fest
  • BDYoga-Ausbildungsordnung "YogalehrerIn Basic BDY" legt die Ausbildungsvoraussetzungen, die Leistungsnachweise für die Prüfung und den Ablauf der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung fest
  • Dozentenqualifikation bestimmt die fachlichen Anforderungen an die DozentInnen

Ausbildungsschulen

Die Qualitätsaussagen über BDYoga-anerkannte Ausbildungsschulen basieren auf den vom BDYoga erarbeiteten Ausbildungsstandards. Im Rahmen eines vom BDYoga verbindlich festgelegten Anerkennungsverfahrens legt die Ausbildungsschule ihr Gesamtausbildungskonzept vor. Wird eine Schule vom BDYoga als BDYoga-Ausbildungsschule anerkannt, wird sie in das Verzeichnis der BDYoga-Ausbildungsschulen aufgenommen. Neben den verpflichtenden Unterrichtsfächern können die BDYoga-Ausbildungsschulen individuelle thematische Schwerpunkte oder eine bestimmte Yoga-Richtung als Wahlthema anbieten.

Ausbildungsumfang und Organisation

Die Ausbildung erfolgt in festen Gruppen mit ca. 12 bis 20 Auszubildenden über einen Zeitraum von zwei Jahren (655,1 Unterrichtseinheiten bzw. 491,5 Stunden) im Rahmen von Wochenendseminaren und Intensivausbildungswochen. In vielen Schulen findet darüber hinaus regelmäßig ein fachlicher und persönlicher Austausch in kleineren Arbeitsgruppen statt. Die Lerninhalte der Yoga-Praxis und das Unterrichtspraktikum finden ausschließlich im Präsenzunterricht statt. Die Fachinhalte der anderen Fächer werden zum Teil auch durch Online-Formate und Selbststudium abgedeckt.

Unterrichtspraktikum

Das Unterrichtspraktikum ist für die Qualität der Ausbildung von großer Bedeutung. Es umfasst fünf selbstgehaltene Lehrproben und die Teilnahme an 20 Lehrproben der anderen Auszubildenden. Die Lehrproben werden von einer Moderatorin bzw. einem Moderator im Anschluss besprochen. Die fünfte Lehrprobe ist die praktische Prüfung.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • mindestens drei Jahre eigene Yoga-Praxis
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium
  • tiefergehendes Interesse für die Inhalte des Yoga

Abschlussprüfung/Leistungsnachweis

Die Abschlussprüfung besteht aus

  • einem schriftlichen Prüfungsteil: Beantwortung von Fragen und Ausarbeitung zu einem Yoga-Thema
  • einer praktischen Prüfung: Anleitung und Durchführung einer Yoga-Stunde und schriftliche Erarbeitung des methodisch-didaktischen Konzepts der Unterrichtsstunde

Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen des markenrechtlich geschützten Titels "Yogalehrerin Basic BDY" bzw. "Yogalehrer Basic BDY". Viele BDYoga-Ausbildungsschulen bieten diese Ausbildung auch integriert in die vierjährige BDY/EYU-Yoga-Lehrausbildung an. Bei einer Fortsetzung der Ausbildung mit dem Ziel, den Abschluss "Yogalehrerin BDY/EUY" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU" zu erlangen, werden die erbrachten schriftlichen Prüfungsleistungen auf die schriftliche Prüfung dieser Ausbildung angerechnet.

DozentInnen/Schulleitung

Die DozentInnen verfügen über fundierte Kenntnisse in ihren Fachgebieten und langjährige Praxiserfahrung. Sie sind überwiegend BDY/EYU-YogalehrerInnen. Die Auszubildenden werden über die gesamte Ausbildungsdauer von einer Ausbildungsleiterin bzw. einem Ausbildungsleiter auf ihrem persönlichen Yoga- und Entwicklungsweg begleitet und unterstützt. Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung liegt bei der Schulleitung.

Ausbildungskosten

Die Höhe der Ausbildungskosten wird von den Ausbildungsschulen festgelegt. Zu den Ausbildungskosten kommen Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Prüfungsgebühren hinzu. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den BDYoga-Ausbildungsschulen.

Mitgliedschaft im BDYoga

Für die Erlangung des Titels "Yogalehrerin Basic BDY" bzw. "Yogalehrer Basic BDY" ist es zudem erforderlich, mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres ordentliches Mitglied im BDYoga zu werden. Die Mitgliedschaft im zweiten Ausbildungsjahr ist beitragsfrei. Für das dritte Ausbildungsjahr wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 Prozent des regulären Mitgliedsbeitrags erhoben. Den Auszubildenden stehen damit schon während der Ausbildung das Netzwerk und alle Informations- und Serviceleistungen des BDYoga zu Verfügung. Ferner erhalten sie sechsmal jährlich das Deutsche Yoga-Forum.

Verzeichnis der BDYoga-Ausbildungsschulen