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Konfliktmanagement

Das verbandsinterne Konfliktmanagementsystem des BDYoga

Das verbandsinterne Konfliktmanagementsystem des BDYoga

Im Alltag von Yogalehrenden und Teilnehmenden an ihren Yoga-Angeboten treffen unterschiedliche Erwartungen und Interessen aufeinander. Daraus ergeben sich manchmal Missverständnisse oder auch Konflikte. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Beschwerden, die von Mitgliedern oder Teilnehmenden an deren Yoga-Angeboten an den Verband herangetragen werden, gehört zum Qualitätsverständnis des BDYoga. Deshalb hat der Verband ein internes Konfliktmanagementsystem implementiert.

Das Konfliktmanagementsystem bietet eine verbindliche und unterstützende Beratungsstruktur. Mögliche Gegenstände des Verfahrens sind:

  • Beschwerden, die die Einhaltung der Verbindlichkeit der Satzung des BDYoga betreffen
  • Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Berufsethischen Richtlinien des BDYoga
  • Konflikte im Rahmen der Yoga-Lehrausbildungen BDY/EYU und Basic BDY
  • Konflikte im Rahmen der Yoga-Angebote von BDYoga-Mitgliedern

Ziel des Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Klärung und Lösung von Konflikten zu finden. Dazu muss das Verfahren von allen Konfliktparteien angenommen werden.

Einleitung des Verfahrens

Geht eine Beschwerde beim BDYoga ein und kann nicht in einem ersten Gespräch geklärt werden, wird die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer gebeten, anhand eines Fragebogens die Konfliktsituation zu schildern. Ergibt eine Vorabprüfung durch den Vorstand und die Geschäftsführung, dass die Beschwerdegründe nicht plausibel sind, kann die Beschwerde abgelehnt werden. Ist sie plausibel, erhält zunächst die von der Kritik betroffene Person die Gelegenheit zur Gegenäußerung. Liegen beide Stellungnahmen vor, prüft der Vorstand, ob ein Verstoß gegen die Satzung bzw. die berufsethischen Richtlinien des BDYoga oder ein Konflikt auf der persönlichen oder formalen Ebene vorliegt.

Konflikte auf der persönlichen oder formalen Ebene

Zur Konfliktklärung im Rahmen von Yoga-Angeboten (Yoga-Kursen, Yoga-Lehrausbildungen, Weiterbildungen) von Mitgliedern stellt der Verband Moderation und Mediation bereit. Hierfür wird zunächst das Einverständnis aller Konfliktparteien eingeholt. Ist eine der Konfliktparteien nicht bereit, an einer Mediation teilzunehmen, ist der Verfahrensweg seitens des BDYoga an dieser Stelle beendet.

Sind die Konfliktparteien bereit, im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine gemeinsame Konfliktlösung zu finden, wird das Verfahren an eine unabhängige externe professionelle Mediatorin oder einen unabhängigen externen professionellen Mediator übergeben. Die Kosten für das Erstgespräch übernimmt der BDYoga. Sind weitere Gespräche erforderlich, einigen sich die Konfliktparteien über die Finanzierung.

Der BDYoga erhält keine inhaltliche Information über den Ausgang der Mediation, sondern nur darüber, ob der Einsatz des Mediationsverfahrens wirksam war.

Verstöße gegen die Satzung oder die berufsethischen Richtlinien des BDYoga

Bei einem wiederholtem oder massivem Verstoß gegen die Satzung oder die berufsethischen Richtlinien des BDYoga, zum Beispiel bei körperlicher Gewalt oder einem sexuellen Übergriff, ist der Vorstand aufgrund seiner überwachenden Aufgabe zum direkten Handeln über verbandsinterne Sanktionen verpflichtet.

Verstöße gegen die Satzung oder die berufsethischen Richtlinien können den Entzug der Mitgliedschaft zur Folge haben. Das Verfahren hierzu regelt die Satzung des BDYoga.

Vorgehen und Ansprechperson

Wenn Sie als TeilnehmerIn an einem Yoga-Angebot oder als Mitglied von einer oben beschriebenen Konfliktsituation betroffen sind, die Sie mit den beteiligten Personen nicht lösen können, schreiben Sie bitte eine E- Mail an die Geschäftsführung, Friederike von Schwanenflug, schwanenflug@yoga.de.

Die Geschäftsführung und der Vorstand wird je nach Fall die beteiligte Person kontaktieren und um eine Stellungnahme bitten. Auf der Grundlage unserer Qualitätsstandards, berufsethischen Richtlinien und der Satzung wird anschließend eine Bewertung vorgenommen und je nach Fall eine Lösung vorgeschlagen. Abschließend erhält die Beschwerdeführerin eine Rückmeldung über das Ergebnis.