Ein Siegel für nachhaltige Qualität
Nachhaltige Qualität im Yoga-Unterricht wird durch eine kontinuierliche Weiterbildung gesichert. Daher ist lebenslanges Lernen für Mitglieder des BDY Teil ihres Selbstverständnisses. Durch die Selbstverpflichtung zur Weiterbildung können Mitglieder dieses Selbstverständnis nach außen hin sichtbar machen. Mit ihrer Einwilligungserklärung verpflichten sie sich zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungen und erhalten ein Siegel, das in ihrem Profil auf der BDY-Website www.yoga.de angezeigt wird.
Kodex zur freiwilligen Selbstverpflichtung zur Weiterbildung
1. Allgemeines
Bei der Selbstverpflichtung zur Weiterbildung handelt es sich um einen freiwilligen und in Eigenverantwortung geschlossenen Vertrag des Mitglieds mit dem BDY. Weiterbildung im umfassenden Sinne wird verstanden als Bildungsbestreben der Yogalehrenden zur Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen.
2. Ziel der Selbstverpflichtung zur Weiterbildung
Die Selbstverpflichtung zur Weiterbildung verdeutlicht die Anerkennung und Wichtigkeit von "lebenslangem Lernen". Sie hat zum Ziel, kontinuierlich die Qualität der Tätigkeit der Yogalehrenden weiterzuentwickeln und zu verbessern.
3. Umfang der Weiterbildung
In einem Zeitraum von zwei Jahren sind mindestens 20 UE à 45 Minuten zu absolvieren.
4. Kennzeichnung auf der Homepage des BDY
Mit Abschluss der Selbstverpflichtung wird auf der Homepage des BDY ein gut sichtbares Symbol aufgeführt, dass von der/dem Betreffenden eine Selbstverpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung eingegangen wurde.
5. Inhalte der Weiterbildungen
Den Inhalt der Weiterbildung legen die Yogalehrenden in Eigenverantwortung fest. Einschränkungen werden unter Punkt 7 geregelt. Weiterbildungsinhalte sind insbesondere
- Hatha-Yoga-Praxis: āsana, prānāyama, Meditation
- Philosophie
- Medizinische Themen
- Psychologie
- Pädagogik / Didaktik
- Betriebswirtschaftliche, rechtliche und berufspolitische Themen
6. Formen
- Weiterbildungen, die vom BDY angeboten werden
- Weiterbildungen anderer Anbieter mit vergleichbaren Inhalten und Formaten
- Fachtage
- BDY-Kongresse und Kongresse mit Yoga-Bezug
- Supervisionen im Rahmen der Yoga-Lehrtätigkeit
- die Anerkennung weiterer Formate kann auf Antrag eines Mitgliedes vom Vorstand beschlossen werden
7. Einschränkungen
Nicht als Weiterbildung im Sinne des Vertrages gelten
- Seminare aus den Bereichen Wellness, Kosmetik oder Ähnlichem
- Eigenbehandlungen
- Therapien oder Therapiekurse ohne Weiterbildungscharakter
- unbegleitetes Selbststudium
8. Nachweis der Weiterbildung
Als Nachweis sollten die Bescheinigungen der geleisteten Weiterbildungen entsprechend des Zeitraumes, der nachgewiesen werden soll, aufbewahrt werden. Es werden von Seiten der Geschäftsstelle Stichproben durchgeführt.
9. Dauer
Die Selbstverpflichtung zur Weiterbildung gilt für zwei Kalenderjahre und erneuert sich automatisch, wenn Sie nicht in schriftlicher Form gekündigt wird. Die Kündigung kann bis zu drei Monate vor Ablauf des zweiten Kalenderjahres erfolgen. Mit der Kündigung erlischt die entsprechende Kennzeichnung auf der Homepage des BDY ("YogalehrerIn finden").