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Mitgliedsantrag
für Auszubildende

Mitgliedschaft während der BDY-Yoga-Lehrausbildung

Mitgliedschaft während der BDY-Yoga-Lehrausbildung

Auszubildende einer BDY-Yoga-Lehrausbildung müssen zur Erlangung des Titels "Yogalehrerin BDY" bzw. "Yogalehrer BDY" oder "Yogalehrerin Basic BDY" bzw. "Yogalehrer Basic BDY" mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres ordentliches Mitglied im BDY werden.

Die Mitgliedschaft im zweiten Ausbildungsjahr ist beitragsfrei. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 Prozent des regulären Mitgliedsbeitrags erhoben. Den Auszubildenden stehen damit schon während der Ausbildung das Netzwerk und die Serviceleistungen des BDY zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie für Ihren Mitgliedsantrag das Formular unten auf dieser Seite. Sie können es herunterladen, ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen. Geben Sie den Namen der BDY-Ausbildungsschule sowie Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung an. Sie benötigen die Unterschrift der Schulleitung.

Schicken Sie Ihren Antrag entweder per E-Mail an info@yoga.de oder per Post an die BDY-Geschäftsstelle.


Downloads

  • Download aufnahmeantrag_fur_die_mitgliedschaft_in_ausbildung_im_bdyoga_2022-05.pdf (pdf, 86 kB)