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Yoga-Lehrausbildung BDY/EYU

"Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU"

"Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU"

Die vierjährige Ausbildung zur "Yogalehrerin BDY/EYU" und zum "Yogalehrer BDY/EYU" wird berufsbegleitend an BDYoga-anerkannten Ausbildungsschulen bundesweit angeboten.

Grundlage der Ausbildung sind die BDYoga-Rahmenrichtlinien "Yogalehrerin/Yogalehrer BDY/EYU", die der BDYoga auf der Grundlage des Basisprogramms der "Europäischen Yoga-Union" (EYU) entwickelt hat. Diese Ausbildungsstandards erfüllen die Anforderungen des "Leitfadens Prävention", die Voraussetzungen für eine Zertifizierung der Kurse als Präventionskurs bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" (ZPP) sind.

Regelungen

  • BDYoga-Rahmenrichtlinien "YogalehrerIn BDY/EYU" legen die Unterrichtsfächer und -inhalte sowie deren Stundenumfang fest
  • BDYoga-Ausbildungsordnung "YogalehrerIn BDY/EYU" legt die Ausbildungsvoraussetzungen, die Leistungsnachweise für die Prüfung und den Ablauf der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung fest
  • Dozentenqualifikation bestimmt die fachlichen Anforderungen an die DozentInnen

Ausbildungsschulen

Die Qualitätsaussagen über BDYoga-anerkannte Ausbildungsschulen basieren auf den vom BDYoga erarbeiteten Ausbildungsstandards. Im Rahmen eines vom BDYoga verbindlich festgelegten Anerkennungsverfahrens legt die Ausbildungsschule ihr Gesamtausbildungskonzept vor. Wird eine Schule vom BDYoga als BDYoga-Ausbildungsschule anerkannt, wird sie in das Verzeichnis der BDYoga-Ausbildungsschulen aufgenommen. Neben den verpflichtenden Unterrichtsfächern können die BDYoga-Ausbildungsschulen individuelle thematische Schwerpunkte oder eine bestimmte Yoga-Richtung als Wahlthema anbieten.

Ausbildungsumfang und Organisation

Die Ausbildung erfolgt in festen Gruppen mit ca. 12 bis 20 Auszubildenden über einen Zeitraum von vier Jahren (955,2 Unterrichtseinheiten) im Rahmen von Wochenendseminaren und Intensivausbildungswochen. In vielen Schulen findet darüber hinaus regelmäßig ein fachlicher und persönlicher Austausch in kleineren Arbeitsgruppen statt.

Unterrichtspraktikum

Das Unterrichtspraktikum ist für die Qualität der Ausbildung von großer Bedeutung. Es umfasst acht selbstgehaltene Lehrproben und die Teilnahme an 32 Lehrproben der anderen Auszubildenden. Die Vorstellstunden werden von einer Moderatorin bzw. einem Moderator im Anschluss besprochen. Zwei der selbstgehaltenen Lehrproben müssen extern, d. h. außerhalb der eigenen Ausbildungsschule, bei einer/einem speziell vom BDYoga ausgebildeten Moderatorin bzw. Moderator oder einer anderen BDYoga-Schulleitung abgelegt werden.

Ausbildungsvoraussetzung

  • mindestens drei Jahre eigene Yoga-Praxis
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium
  • tiefergehendes Interesse für die Inhalte des Yoga

Abschlussprüfung/Leistungsnachweise

Die Abschlussprüfung besteht aus

  • einem schriftlichen Prüfungsteil: Beantwortung von Fragen und Ausarbeitung zu einem Yoga-Thema
  • einer praktischen Prüfung: Anleitung und Durchführung einer Yoga-Stunde und schriftliche Erarbeitung des methodisch-didaktischen Konzepts der Unterrichtsstunde
  • einer mündlichen Prüfung: Prüfungsgespräch über die gesamten Ausbildungsinhalte

Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen des markenrechtlich geschützten Titels "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU".

DozentInnen/Schulleitung

Die DozentInnen verfügen über fundierte Kenntnisse in ihren Fachgebieten und langjährige Praxiserfahrung. Sie sind überwiegend BDY/EYU-YogalehrerInnen. Die Auszubildenden werden über die gesamte Ausbildungsdauer von einer Ausbildungsleiterin bzw. einem Ausbildungsleiter auf ihrem persönlichen Yoga- und Entwicklungsweg begleitet und unterstützt. Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung liegt bei der Schulleitung.

Ausbildungskosten

Die Höhe der Ausbildungskosten wird von den Ausbildungsschulen festgelegt und variiert zwischen ca. 5.800 und 11.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für Unterbringung und Verpflegung, externe Lehrproben und Prüfungsgebühren.

Mitgliedschaft im BDYoga

Für die Erlangung des Titels "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU" ist es zudem erforderlich, mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres ordentliches Mitglied im BDYoga zu werden. Die Mitgliedschaft im zweiten Ausbildungsjahr ist beitragsfrei. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 Prozent des regulären Mitgliedsbeitrags erhoben. Den Auszubildenden stehen damit schon während der Ausbildung das Netzwerk und die Serviceleistungen des BDY zu Verfügung.

Einzelintegration

Der Erwerb des Titels "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU" ist grundsätzlich an das Absolvieren der gesamten Ausbildung gekoppelt. Für Yogalehrende, die bereits an einer anderen Ausbildungsschule eine Ausbildung gemacht haben, gibt es jedoch die Möglichkeit, durch eine Einzelintegration in eine laufende Yoga-Lehrausbildung einzusteigen. Die Entscheidung hierüber trifft die jeweilige Ausbildungsschule.

Verzeichnis der BDYoga-Ausbildungsschulen