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Mitgliedschaft

BDYoga-Mitglied werden

BDYoga-Mitglied werden

Im BDYoga können ausgebildete Yogalehrende unabhängig von Tradition oder Stil Mitglied werden. Alle Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Berufsethischen Richtlinien des BDYoga sowie zu regelmäßigen Weiterbildungen.

Die Mitgliedschaft im BDYoga ist ein Nachweis für Kompetenz und Qualität. Mitglieder profitieren davon, dass der Name des Verbandes von Yoga-Interessierten und Krankenkassen mit Qualität in der Yoga-Lehre verbunden wird. Das umfangreiche Serviceangebot des BDYoga bietet Ihnen Unterstützung im Berufsalltag. Gleichzeitig unterstützen Sie mit einer Mitgliedschaft die Ziele des BDYoga und das gemeinsame Engagement der Mitglieder für den Yoga.

Voraussetzungen

Mitglied im BDYoga werden kann jede natürliche Person,

Dafür sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Zeugnis der Yoga-Lehrausbildung
  • Curriculum der Yoga-Lehrausbildung
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung
  • Dozentenqualifikation

Antrag auf Mitgliedschaft

Yogalehrende mit einer abgeschlossenen Yoga-Lehrausbildung nutzen Sie bitte den Online-Mitgliedsantrag.

Auszubildende einer Yoga-Lehrausbildung des BDYoga nutzen bitte das Formular "Mitgliedsantrag für Auszubildende", um bereits während der Ausbildung zu einem ermäßigten Beitrag Mitglied zu werden.

Zum Mitgliedsantrag für Auszubildende…

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Yogalehrende mit einer abgeschlossenen Yoga-Lehrausbildung beträgt 184 Euro.

Für Auszubildende einer Yoga-Lehrausbildung des BDYoga sind die ersten beiden Ausbildungsjahre beitragsfrei (aber erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr ist die Mitgliedschaft verpflichtend). Ab dem dritten Ausbildungsjahr beträgt der jährliche Beitrag 92 Euro.

Ermäßigungen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II, BezieherInnen von Wohngeld, RentnerInnen, Studierende, Schwerbehinderte sowie im Ausland lebende Yogalehrende und Familienangehörige von Mitgliedern sind auf Antrag möglich.

Zum Ermäßigungsantrag...

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann zum 30.6. bzw. 31.12. eines Jahres durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten (31.3. bzw. 30.9.) beendet werden.