BDYoga-Mitglied werden
Im BDYoga können ausgebildete Yogalehrende unabhängig von Tradition oder Stil Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft im BDYoga ist ein Nachweis für Kompetenz und Qualität. Mitglieder profitieren davon, dass der Name des Verbandes von Yoga-Interessierten und Krankenkassen mit Qualität in der Yoga-Lehre verbunden wird. Das umfangreiche Serviceangebot des BDYoga bietet Ihnen Unterstützung im Berufsalltag. Gleichzeitig unterstützen Sie mit einer Mitgliedschaft die Ziele des BDYoga und das gemeinsame Engagement der Mitglieder für den Yoga.
Voraussetzungen
Mitglied im BDYoga werden kann jede natürliche Person,
- die sich in einer Yoga-Lehrausbildung BDY/EYU oder in einer Yoga-Lehrausbildung Basic BDY befindet oder diese abgeschlossen hat, oder
- die eine durchgehende mindestens zweijährige/500 Unterrichtseinheiten umfassende Yoga-Lehrausbildung abgeschlossen hat, die den Mindeststandards des BDYoga entsprechen.
Dafür sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Zeugnis
- Curriculum
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie
- Dozentenqualifikation der Yoga-Lehrausbildung.
Alle Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der berufsethischen Richtlinien des BDYoga sowie zu regelmäßigen Weiterbildungen.
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Yogalehrende mit einer abgeschlossenen Yoga-Lehrausbildung beträgt 240 Euro.
Für Auszubildende einer Yoga-Lehrausbildung des BDYoga ist das erste Ausbildungsjahr beitragsfrei (aber erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr ist die Mitgliedschaft verpflichtend). Ab dem zweiten Ausbildungsjahr beträgt der jährliche Beitrag 120 Euro.
Solidarischer Mitgliedsbeitrag
Ergänzend zum regulären Mitgliedsbeitrag können Verbandsmitglieder einen solidarischen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40,- € zahlen, um KollegInnen mit geringen Einkommen zu unterstützen.
Diese freiwilligen Zahlungen fließen in einen Sozialfonds, aus dem berechtigte Mitglieder mit Zuwendungen unterstützt werden. So wird ihnen die Teilnahme bspw. an Weiterbildungen, Kongressen, Symposien und Mitgliederversammlungen ermöglicht.
Der solidarische Mitgliedsbeitrag ist im rechtlichen Sinne eine Spende, jedoch ist der BDYoga kein gemeinnütziger Verein und somit leider nicht berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Wenn Sie ihre KollegInnen unterstützen möchten, dann überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von 40,- € bis zum 30. April eines Jahres auf das folgende Konto:
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE60 2605 0001 0056 1206 78
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Antrag auf Mitgliedschaft
Yogalehrende mit einer abgeschlossenen Yoga-Lehrausbildung nutzen Sie bitte den Online-Mitgliedsantrag.
Auszubildende einer Yoga-Lehrausbildung des BDYoga nutzen bitte das Formular "Mitgliedsantrag für Auszubildende", um bereits während der Ausbildung zu einem ermäßigten Beitrag Mitglied zu werden.
Zum Mitgliedsantrag für Auszubildende…
Antrag auf Ermäßigung
Ermäßigungen für BezieherInnen von Bürgergeld, RentnerInnen, Schwerbehinderte und Familienangehörige von Mitgliedern sind auf Antrag möglich.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann zum 30.6. bzw. 31.12. eines Jahres durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten (31.3. bzw. 30.9.) beendet werden.