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Yogalehrer fordern
zeitnahe Öffnung der Yogaschulen

Berufsverband unterstützt Klageverfahren

Berufsverband unterstützt Klageverfahren

Yogalehrer fordern eine zeitnahe Berücksichtigung bei den Lockerungen der Coronamaßnahmen. Die Einordnung als Sport und damit als Freizeitgestaltung wird dem Status nicht gerecht, den Yogalehrer im Rahmen der Gesundheitsförderung einnehmen, so der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY). Daher unterstützt der Verband das Klageverfahren einer Yogaschule in Nordrhein-Westfalen.

Der beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Eilantrag hat zum Ziel, dass Yogaunterricht und der Betrieb von Yogaschulen in Nordrhein-Westfalen wieder zulässig sind. Zudem soll mit der Klage eine grundsätzliche Einordung von Yoga als gesundheitsrelevante Dienstleistung erreicht werden. Das ist seit langem ein berufspolitisches Kernanliegen des BDY, das nach Ansicht des Verbandes in der Coronakrise an Brisanz gewonnen hat.

Die bevorzugte Öffnung der Friseure im ersten Öffnungsschritt wird in der Coronaschutzverordnung mit erheblichen gesundheitlichen und psychischen Belastungen begründet. Demgegenüber sind die Yogaschulen, deren Öffnung im vierten Schritt vorgesehen ist, nicht ausreichend berücksichtigt. Zahlreiche klinische Studien belegen positive Wirkungen von Yoga unter anderem bei chronischen Schmerzen, Hypertonie, Depression sowie Rücken- und Nackenschmerzen. Im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes ist Yoga als Entspannungsverfahren im Rahmen des Präventionsprinzips „Förderung von Entspannung“ anerkannt. Präventionskurse sind verpflichtende Leistungen der Krankenkassen, auf die die Versicherten einen Anspruch haben. Doch ist die Prävention durch die gesundheitspolitischen Bemühungen um eine Eindämmung der Pandemie derzeit aus dem Fokus gerückt.

Bereits seit November 2020 können die Yogaschulen nicht öffnen. Je länger der Lockdown andauert, desto mehr Yogaschulen stehen vor der Schließung. Für die 3,4 Millionen regelmäßig Yogaübenden in Deutschland bedeutet das eine erhebliche Einschränkung ihrer eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge.

Mehrfach forderte der BDY in Briefen an die Ministerpräsidenten und die Fachminister, Yoga ausdrücklich in den Verordnungen zu nennen und nicht dem Sport zuzuordnen. Neben der Unterstützung des Klageverfahrens plant der Verband eine bundesweite Petition, die an die Politik appelliert, den Yogalehrern als wichtige Dienstleister im Gesundheitswesen so zeitnah wie möglich zu gestatten, unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln Yogaunterricht zu geben.

Quellenangaben:
https://www.yoga.de/service/presse/quellenangaben/

Kontakt:
Jessica Fink
Tel. 0551/797744-26
presse@yoga.de


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