Newsletter
abonnieren

Wir informieren Sie monatlich über Neuigkeiten rund um Yoga und den BDYoga.

Berufsethische Richtlinien

Prinzipien für die Vermittlung des Yoga

Prinzipien für die Vermittlung des Yoga

Im Interesse von Qualität, Transparenz und Vertrauensbildung hat der BDYoga die berufsethischen Richtlinien für Yogalehrende aufgestellt, zu deren Einhaltung sich alle BDYoga-Mitglieder verpflichten.

Die berufsethischen Richtlinien leiten sich für den BDYoga aus den ethischen Prinzipien ab, auf denen sich der Yoga seit jeher gründet. In diesem Sinne werden die Berufsethischen Richtlinien als Bindeglied zwischen östlicher Weisheit und abendländischer Kultur verstanden. Das erlaubt eine vielseitige, stilübergreifende und zeitgemäße Interpretation des Yoga, die sich vor allem an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Yoga-Übenden orientiert.

Berufsethische Richtlinien des Berufsverbandes der Yogalehrenden in Deutschland e. V. (BDYoga)

Präambel

Yoga wirkt auf körperlicher, emotionaler, mentaler und geistig-spiritueller Ebene. Diese Wirkungen lassen sich durch regelmäßiges Üben und den persönlichen und unmittelbaren Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden erfahren. Dabei sind die sozialen, pädagogischen und personalen Kompetenzen von Lehrpersonen für die Qualität des Unterrichts entscheidend.

Diese berufsethischen Richtlinien bilden die Grundlage für die Vermittlung des Yoga.

  1. Die Yogalehrenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertem Schutz der Menschenwürde. Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, politischer oder religiöser Überzeugung. Sie achten die im Grundgesetz verankerten Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  2. Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und sozio-biografischen Einmaligkeit respektiert und ernstgenommen. Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung. Den Yogalehrenden ist das Ungleichgewicht der Machtverteilung zwischen Lehrenden und Übenden bzw. Auszubildenden bewusst und sie nutzen dieses nicht für persönliche oder intime Kontakte bzw. Interessen aus. Sie vermeiden das Entstehen von Abhängigkeiten sexueller und/oder emotionaler Natur.
  3. Die Yogalehrenden bestärken die unterrichteten Personen in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung.
  4. Die Haltung und die Unterrichtsmethoden der Yogalehrenden entsprechen dem oben genannten Menschenbild.
  5. Die Yogalehrenden präsentieren ihr Angebot und ihre Kompetenz transparent. Sie wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen und bieten daher keine Dienste an, die über ihre beruflichen Fähigkeiten / Kompetenzen hinausgehen.
  6. Die Yogalehrenden informieren vor Beginn einer Maßnahme über die Dauer, Kosten und Teilnahmebedingungen ihrer Angebote.
  7. Die Yogalehrenden achten das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Sie behandeln persönliche Daten und Mitteilungen der Lernenden vertraulich.
  8. Die Yogalehrenden engagieren sich kontinuierlich für ihre persönliche und fachliche Weiterentwicklung.
  9. Die Yogalehrenden respektieren die Vielfalt im Yoga. Im Austausch miteinander pflegen sie einen respektvollen und wertschätzenden Umgang.
  10. Über die individuelle Praxis hinaus sind sich die Yogalehrenden ihrer eigenen Verantwortung für den Zusammenhalt der Gesellschaft und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage bewusst. Sie richten daran ihr gewaltfreies und respektvolles Handeln aus und zeigen praktische Solidarität mit den Mitmenschen. Sie streben an, mit der Vielschichtigkeit der Gesellschaft und der Vielfalt von Kulturen offen, einfühlsam und kritisch umzugehen und ihren Beitrag zur Weiterentwicklung einer solidarisch-demokratischen Gesellschaft zu leisten.