Seit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf der Grundlage des Herrenberg-Urteils ihre Prüfpraxis verändert hat, werden selbstständige/freiberufliche Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen überwiegend als abhängig Beschäftigte eingestuft. Hiervon betroffen sind sehr viele Selbstständige in der Weiterbildung, an Musikschulen, in Sprachschulen und auch Yogalehrende. Die geänderte Prüfpraxis führt bei den Betroffenen zu einer großen Unsicherheit, ob und unter welchen Bedingungen eine selbstständige Lehrtätigkeit überhaupt noch möglich ist. Zudem befürchten viele Einrichtungen, so auch Yoga-Studios, erhebliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn die DRV Scheinselbständigkeit feststellt.
Mit einer Bundestags-Petition fordert der Inhaber einer privaten Musikschule, Martin Behm, eine Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit im Bildungs- und Kulturbereich.
Die zentralen Forderungen der Petition sind:
- die Freiberuflichkeit zu erhalten
- die Einführung eines Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit
- die Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige
- eine sanktionsfreie Übergangszeit
- und Schutz vor Nachforderungen
Diese Punkte sind auch wichtige Kriterien für Yogalehrende. Der BDYoga unterstützt daher die Petition und möchte Sie einladen, die Petition mit zu unterzeichnen und weiterzuempfehlen.
Hier geht es zur Petition
Die Mitzeichnungsfrist für die Petition läuft bis zum 23. Januar 2025. Helfen Sie mit, die benötigen 30.000 Unterschriften zu erreichen.
Petition zur Sicherung der Selbstständigkeit im Bildungs- und Kulturbereich
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