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Finanzielle
Unterstützung in der Corona-Pandemie

Hilfen für Selbstständige und Unternehmen

Hilfen für Selbstständige und Unternehmen

Zurzeit sind die Überbrückungshilfe sowie die November- oder Dezemberhilfe häufig existenziell für Selbstständige und Unternehmen.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Eine Antragstellung für die Novemberhilfe ist seit dem 25.11.2020 und für die Dezemberhilfe seit dem 23.12.2020 möglich. Von Januar 2021 bis Juni 2021 gibt es die Überbrückungshilfe III.

Überbrückungshilfe I und II

Wer entweder zwischen April und Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten mindestens 50 Prozent Umsatzeinbußen oder im gleichen Zeitraum durchschnittlich mindestens 30 Prozent weniger Umsatz gemacht hat. Abhängig von der Höhe der Umsatzeinbußen bekommt man pro Fördermonat zwischen 40 und 90 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet. Ebenfalls beantragen kann, wer aufgrund der Schließungen im November und Dezember 2020 stark von Umsatzrückgängen betroffen ist, aber keinen Anspruch auf außerordentliche Wirtschaftshilfe hat. Das trifft dann zu, wenn im November oder im Dezember mindestens 40 Prozent Umsatzeinbußen gegenüber den Vorjahresmonaten zu verzeichnen sind.

November- und Dezemberhilfe

Die Novemberhilfe und Dezemberhilfe für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen finanziellen Ausfälle erlitten haaben, können online beantragt werden.

Mehr Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbständige". Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen Rechnung getragen werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5000 Euro und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bmwi.de.

Eine Übersicht über die Hilfsprogramme finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de. Neben den Hilfsprogrammen gibt es außerdem die Möglichkeit, Sparmaßnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu nutzen.

Zudem wurde die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. März 2021 verlängert, so dass auch Selbstständige bei der Agentur für Arbeit Grundsicherung beantragen können, wenn sie keine Mittel haben, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu sichern.

Mehr Informationen finden Sie unter unter www.arbeitsagentur.de.

BDY-Mitglieder finden im Mitgliederbereich MeinBDY ausführliche Informationen zum Download.


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