Umfrage zu Kriterien für selbständige Tätigkeit bei Yogalehrenden
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden mit den Verbänden der Bildungsbranche, Kammern, Gewerkschaften und der Deutschen Rentenversicherung Bund Gespräche zum Erwerbstatus von Lehrkräften statt.
Dabei wurde vereinbart, dass die Verbände auf Basis der seit dem Juli 2023 angewendeten strengeren Kriterien für die verschiedenen Fallkonstellationen prüfen, ob und welche Anpassungen an den vorhandenen Organisationsmodellen erforderlich sind, damit eine Lehrkraft selbstständig tätig werden kann.
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wird der BDYoga Modelle und Musterverträge für eine selbstständige Lehrtätigkeit für Yogalehrende erarbeiten und mit der DRV abstimmen. Die vertragliche Ausgestaltung und die tatsächliche Umsetzung der selbstständigen Yoga-Lehrtätigkeit in der Praxis sind dem BDYoga nur zum Teil bekannt.
Um zu prüfen, wie zukünftige Modelle einer selbstständigen Yoga-Lehrtätigkeit aussehen können und welche Anpassungen hierfür notwendig sind, ist zunächst die Ermittlung der Ist-Situation nötig. Hierfür hat der BDYoga eine Umfrage erstellt und bittet alle selbstständigen YogalehrerInnen mit und ohne Yoga-Studio um Teilnahme bis zum 18. August 2024. Anhand der ausgewerteten Daten kann der BDYoga Modelle und Musterverträge für eine selbstständige Yoga-Lehrtätigkeit erarbeitet.
Um den Fragebogen aufzurufen, gehen Sie bitte auf die folgende Webseite
Link zur Webseite: https://bdyoga.feedbackplattform.de
Die Befragung nimmt maximal 5 Minuten in Anspruch und muss ohne Unterbrechung erfolgen.
Wir versichern Ihnen, dass Ihre Angaben sicher verschlüsselt und vollständig anonymisiert gesendet und ausschließlich zum Zweck dieser Untersuchung verwendet werden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre wertvolle Unterstützung.
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