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Erfolglose
Verfassungsbeschwerden von Yoga Vidya e. V.

Statement des BDYoga-Vorstands zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Statement des BDYoga-Vorstands zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am 2. Juli 2024 entschied die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, zwei durch Yoga Vidya e. V. eingereichte Verfassungsbeschwerden nicht anzunehmen. Diese Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts, die Yoga Vidya e. V. zur rückwirkenden Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an zwei ehemalige Mitglieder für jede geleistete Arbeitsstunde verpflichten.

Als Vorstand des Berufsverbands der Yogalehrenden in Deutschland e. V. (BDYoga) begrüßen wir diesen Entscheid sehr. Er setzt ein klares Zeichen und wir halten ihn in dieser Situation für den einzig gangbaren Weg, damit auch im Yoga geleistete Arbeit angemessen vergütet wird, so dass Menschen ihr Leben frei, selbstbestimmt und in Würde gestalten können.

Wir kritisieren aufs Schärfste, wenn die Arbeit von Menschen nicht angemessen vergütet wird. Das gilt besonders, wenn sie sich auf Grund ihres Wunsches, auf ihrem spirituellen Weg weiterzugehen, einer Gemeinschaft anschließen, in dieser leben, professionell mitarbeiten und durch ihre Arbeitskraft einen Betrieb mit all seinen Aufgabenfeldern ermöglichen, am Laufen halten und mit weiterentwickeln.

Ebenso distanzieren wir uns von der Sichtweise, Yoga sei in jedem Fall ein religiöser Weg. Wir betrachten Yoga als ganzheitlichen Übungsweg für alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, politischer oder religiöser Überzeugung, unter Anerkennung und Wertschätzung der kulturellen Ursprünge des Yoga.

Der BDYoga vertritt die berufsständigen Interessen von Yogalehrenden und setzt sich seit Jahren, für die Anerkennung des Yoga-Lehrberufes auf gesellschaftlicher und politischer Ebene ein. Wir sehen es als unseren gesellschaftlichen Auftrag, noch stärker dafür Sorge zu tragen, dass Ausbeutung und Missbrauch im Yoga aufgedeckt, aufgeklärt und verhindert werden. Denn beides, egal in welcher Form, schadet dem Ansehen von Yoga und allen, die Yoga lehren, lernen und üben.


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