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Digitale Prävention und
Gesundheitsförderung im Leitfaden Prävention

Zentrale Prüfstelle Prävention

Zentrale Prüfstelle Prävention

Zum 1. Juli 2021 ist das neue Kapitel zur digitalen Prävention und Gesundheitsförderung im "Leitfaden Prävention" in Kraft getreten. Ziel ist es, den Versicherten qualitätsgesicherte digitale Anwendungen der Präventions- bzw. Gesundheitsförderung wie z. B. Apps, hybride Anwendungen und Internet-Interventionen zur Verfügung zu stellen.

Zum 1. Juli 2021 ist das neue Kapitel zur digitalen Prävention und Gesundheitsförderung im "Leitfaden Prävention" in Kraft getreten. Ziel ist es, den Versicherten qualitätsgesicherte digitale Anwendungen der Präventions- bzw. Gesundheitsförderung wie z. B. Apps, hybride Anwendungen und Internet-Interventionen zur Verfügung zu stellen.

Hierzu hat die Zentrale Prüfstelle Prävention am 28. Juni 2021 eine Anbieterinformation an die registrierten Anbieter und Kursleitungen versendet.

Für die Zertifizierung bestehen keine Zeitvorgaben. Erforderlich sind der Nachweis einer durch einen betrieblichen Datenschützer erstellten Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) und der Beleg des gesundheitlichen Nutzens durch eine Studie. Die digitalen Angebote können im Neusystem als standarisierte Konzepte unter der Funktion "Online Angebote" eingestellt werden. Dem Antrag ist ein vollständig programmierter Testlink beizufügen.

Weitere Informationen zur Zertifizierung digitaler Angebote sind in Kapitel 7 im Leitfaden Prävention sowie im Downloadbereich auf der Startseite der Website der Zentralen Prüfstelle Prävention www.zentrale-pruefstelle-praevention.de zu finden.

Parallel können weiterhin IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 des "Leitfadens Prävention" zertifiziert werden können.


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