Newsletter
abonnieren

Wir informieren Sie monatlich über Neuigkeiten rund um Yoga und den BDYoga.

Der
zweite Lockdown

Informationen für Yogalehrende

Informationen für Yogalehrende

Am 28. Oktober haben die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie vorgestellt.

Inzwischen haben die Länder, Landkreise und Städte mit entsprechenden Verordnungen auf den Beschluss reagiert. Dabei legen die im Beschluss genannten Maßnahmen unterschiedlich restriktiv aus.

Der Beschluss sieht die befristete Schließung von Einrichtungen der Freizeitgestaltungen wie Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen vor. Dem werden in den Corona-Schutzverordnungen auch die Yoga-Studios zugeordnet, so dass Yoga-Studios allerorts von den Schließungen betroffen sind.

Präventionskurse werden in der Regel ebenfalls der Freizeitgestaltung zugerechnet und damit untersagt.

Einzelunterricht gilt in den Verordnungen als Individualsport und ist damit grundsätzlich erlaubt, in einigen Regionen aber nur im Freien.

Private Bildungseinrichtungen sind von den Beschlüssen nicht umfasst. Nach Ansicht des BDY dürfen daher Ausbildungsseminare im Rahmen von Yoga-Lehrausbildungen stattfinden. In einigen Bundesländern und Regionen sind auch diese untersagt, mit der Begründung, Ausbildungsseminare umfassten auch praktische Einheiten.

Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt.

Bayern

Ab dem 13. November 2020 ist in Bayern der Indoor-Sport mit Ausnahme des Schul- und Profi-Sport per Verordnung verboten. Damit ist dort ab sofort auch der Individualsport und damit der Yoga im Einzelunterricht untersagt.

Bayern reagiert damit auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Der hatte am 12. November 2020 unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers stattgegeben und die Schließung von Fitnessstudios teilweise aufgehoben. Da andere Sportstätten für den Individualsport geöffnet seien, müsse Individualsport entsprechend auch in den Fitnessstudios erlaubt sein, so die Richter. Den Antrag auf Außervollzugsetzung der restlichen Beschränkungen des Freizeitindividualsports lehnten sie mit der Begründung ab, dass das derzeitige Infektionsgeschehen aus Gründen des Schutzes von Leben und Gesundheit die getroffenen Beschränkungen rechtfertige.

Überbrückungshilfe III

Der Beschluss der Bundeskanzlerin und sowie der Regierungschefinnen und Regierungschefs sieht eine Überbrückungshilfe III für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler vor, die wegen des neuen Lockdowns schließen müssen. Die genauen Details des Programms sind derzeit noch in Arbeit.

Was macht der BDY?

Der BDY fordert in einem offenen Brief an die MinisterprädidentInnen der Länder, die Yogalehrenden als gesundheitsrelevante Berufsgruppe einzuordnen und die Schließung der Yoga-Studios aufzuheben bzw. mindestens Präventionskurse zu ermöglichen. Lesen Sie den Brief unter https://www.yoga.de/news/zweiter-offener-brief-des-bdy-an-die-ministerprasidentinnen/

Der BDY unterstützt den gemeinsamen Appell der Grünen-Bundestagsfraktion unter Leitung von Frau Göring-Eckardt für mehr Mitsprache und Unterstützung für Solo-Selbständige und Freiberufler. Mehr Informationen unter https://www.goering-eckardt.de/gemeinsamer-appell.../


« Zurück zur Übersicht