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Zweiter Offener Brief des BDY
an die MinisterpräsidentInnen

BDY fordert, die Schließung der Yoga-Studios aufzuheben

BDY fordert, die Schließung der Yoga-Studios aufzuheben

In einem Offenen Brief an die MinisterpräsidentInnen fordert der BDY, die Yogalehrenden als gesundheitsrelevante Berufsgruppe einzuordnen und die Schließung der Yoga-Studios aufzuheben bzw. mindestens Präventionskurse zu ermöglichen.

Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen, sehr geehrte Ministerpräsidenten,

wir - der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (BDY) - nehmen die Interessen der Yogalehrenden wahr. Wegen der erneuten Schließung der Yoga-Studios wenden wir uns abermals an Sie.

Aufgrund der jüngsten Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und deren Umsetzung in Landesrecht müssen die Yogastudios wie bereits im Frühjahr erneut schließen. Denn die Aktivitäten der Yogastudios und Yogalehrenden werden, wie bereits während des ersten Lockdowns, aus nicht nachvollziehbaren Gründen dem Sport und damit der Freizeitgestaltung zugeordnet. Yoga ist jedoch kein Sport, sondern ein ganzheitlicher Übungs- und Erfahrungsweg, der sich mit der körperlichen, emotionalen und geistigen Ebene des Menschen beschäftigt. Yoga wird von den Krankenkassen als Leistung zur Gesundheitsförderung und Prävention im Bereich Entspannung für die Versicherten bezuschusst.

Auch die Yogalehrenden betrachten die drastisch ansteigende Zahl der Corona-Infektionen mit Sorge. Zugleich sehen wir jedoch das dringende Bedürfnis der Menschen nach mentaler und emotionaler Unterstützung in dieser Krisenzeit. Insbesondere in dieser Situation entfaltet Yoga sein großes Potenzial an ganzheitlicher Wirkung und ist somit gesundheitsrelevant.

So kann sich nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung im Auftrag des BDY in Deutschland inzwischen fast jeder vierte Deutsche vorstellen Yoga zu praktizieren. Aktuell praktizieren fünf Prozent - und weitere elf Prozent haben schon Yoga praktiziert. Für all diese Menschen bedeutet die Schließung der Yogastudios einen Verlust an psychischer und physischer Balance in ihrem Alltag.

Nach Ansicht des BDY gehören Yogalehrende zu der Gruppe der privaten Bildungsanbieter. Sie unterrichten überwiegend in eigenen Yogastudios, angemieteten Räumlichkeiten, die ausschließlich von den Übenden einer Gruppe zu einer bestimmten Zeit genutzt werden. Ein darüber-hinausgehender Publikumsverkehr findet nicht statt. Entsprechend der Größe der Räume können die Yogalehrenden die Teilnehmerzahlen der Yogakurse individuell anpassen, um die Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände sicherzustellen und die gebotenen Hygieneregeln umzusetzen. Ebenso ist das Angebot von Einzelunterricht unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.

Als überwiegend Soloselbständige mussten die Yogalehrenden und Yoga-Studios infolge der notwendigen Reduzierung der Gruppengröße und der Anmietung größerer Räumlichkeiten bereits in den vergangenen Monaten erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Die erneute Schließung bedroht viele Yoga-Studios und Yogalehrenden nun endgültig in ihrer wirtschaftlichen Existenz und zwingt sie zur Inanspruchnahme von Hilfszahlungen.

Aus diesen Gründen fordern wir Sie auf, die Yogalehrenden als gesundheitsrelevante Berufsgruppe einzuordnen und die Schließung der Yoga-Studios aufzuheben bzw. mindestens Präventionskurse zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Birte Sattler
Vorstandsvorsitzende


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