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Das Anmeldeverfahren
für die externen Lehrproben

Externe Lehrproben (ELP)

Externe Lehrproben (ELP)

Den Auszubildenden bietet sich hier die Möglichkeit zu zeigen, inwieweit sie Unterricht selbstständig planen, vorbereiten und gestalten können. Durch das qualifizierte Feedback der ModeratorInnen und den anderen TeilnehmerInnen werden ihnen Entwicklungsmöglichkeiten und der Umgang mit Feedback aufgezeigt.

Die zwei verpflichtenden externen Lehrproben im Rahmen der BDY/EYU-Yoga-Lehrausbildung sind im dritten und vierten Ausbildungsjahr bei einer/einem externen ModeratorIn und einer SchulleiterIn zu absolvieren. Es können nicht beide Lehrproben bei Schulleitungen oder bei derselben/demselben ModeratoIn abgelegt werden.

Zwar dürfen die externen Lehrproben erst ab dem dritten Ausbildungsjahr absolviert werden, aber Sie können bereits im zweiten Ausbildungsjahr eine Lehrprobe für das dritte Ausbildungsjahr buchen.

Grundlage für die 45-minütige Lehrprobe ist ein schriftliches Unterrichtskonzept. Dies ist vorher bei der Moderatorin/dem Moderator oder der Schulleitung einzureichen. Ein Merkblatt hierzu erhalten die Auszubildenden mit der Anmeldebestätigung zur externen Lehrpobe. Die anschließende Besprechung dauert ebenfalls 45 Minuten.

Die Anmeldung für die externen Lehrproben ist ausschließlich über die Website des BDYoga möglich.

Ein wichtiges Kriterium der externen Lehrproben ist die Zusammensetzung und die Anzahl der TeilnehmerInnen. Die Lehrprobe findet nur statt, wenn von den nötigen mindestens vier TeilnehmerInnen zwei aus verschiedenen BDYoga-Ausbildungsschulen kommen. Liegen diese Voraussetzungen bei Anmeldeschluss nicht vor, wird die Lehrprobe abgesagt. Damit keine unnötigen Kosten enstehen, bitten wir daher alle Auszubildenden erst nach Ablauf des Anmeldeschlusses ihre Anreise und gegebenenfalls Unterkunft zu organisieren. Namen und Kontaktdaten der TeilnehmerInnen werden an die/den ModeratorIn oder die Schulleitung weitergeleitet. Die weitere Organisation und vertragliche Abwicklung erfolgt zwischen den TeilnehmerInnen und der/dem ModeratorIn oder der Schulleitung. Das Unterrichtskonzept muss spätestens zwei Wochen vor dem Lehrprobentermin bei der/dem ModeratorIn/Schulleitung eingereicht werden.