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Zertifizierte
Präventionskurse als Online-Kurse anbieten

Verlängerung der ZPP-Sonderregelung bis Jahresende

Verlängerung der ZPP-Sonderregelung bis Jahresende

Die Sonderregelung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP), die erlaubt, Präventionskurse als Online-Kurse durchzuführen, wird erneut verlängert. Ergänzend wurde eine Sonderreglung für den Nachweis der Kursleitererfahrung beschlossen.

Die aufgrund der Corona-Pandemie erlassene Sonderregelung war bisher bis zum 30. September befristet und wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Yogalehrende, deren Präsenzkurse von der ZPP zertifiziert wurden, können die Kurse also bis zu diesem Datum auch als Online-Kurse durchführen. Der BDY dankt den gesetzlichen Krankenkassen, Verbänden der Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband, dass sie mit der erneuten Verlängerung der Sonderregelung Yogalehrenden in dieser für sie wirtschaftlich schwierigen Zeit unterstützen. Durch diese befristete Änderung können Versicherte weiterhin an Yoga-Kursen teilnehmen, die gerade in Krisensituationen Menschen ganzheitlich unterstützen.

Yogalehrende, die über das Jahr 2020 hinaus Online-Kurse anbieten und von der ZPP zertifizieren lassen möchten, können dies auf der Grundlage eines IKT-basierten Selbstlernprogramms machen. IKT-basierte (Informations- und Kommunikationstechnologie-basierte) Selbstlernprogramme sind Online-Programme bzw. technische Anwendungen, mit denen sich Teilnehmende Wissen selbst aneignen können. Hierzu zählen unterschiedliche Formate wie zum Beispiel Online-Seminare. Bei Yoga-Kursen und anderen Kursen aus dem Handlungsfeld "Entspannung" dürfen die Übungen nicht ausschließlich schriftlich vermittelt werden, sondern sind immer durch visuelle oder auditive Elemente zu ergänzen. Die ZPP bietet hierzu einen Download mit dem Titel "Information für Anbieterinnen und Anbieter von IKT-basierten Selbstlernprogrammen" an, der auf der Website der ZPP unter der Überschrift "Downloads" zu finden ist.

Ergänzend zu der Verlängerung der Sonderregelung, die es erlaubt, Präventionskurse als Online-Kurse durchzuführen, haben die gesetzlichen Krankenkassen auch eine Sonderreglung für den Nachweis der Kursleitererfahrung beschlossen. Ab 17. September 2020 wird auch das Unterrichten von Online-Kursen als Nachweis für die 200 Stunden Kursleitererfahrung als Nachweis anerkannt. Auch das Unterrichten von Online-Kursen, die ab dem 25. März 2020 stattgefunden haben, wird als Kursleitererfahrung anerkannt. Das heißt Yogalehrende, die einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss außerhalb des Gesundheitsberufs haben und deshalb zusätzlich zu ihrer Yoga-Lehrausbildung und ihrem Grundberuf noch 200 Stunden Kursleitererfahrung nachweisen müssen, können diesen Nachweis bis einschließlich 31. Dezember 2020 auch durch die Kursleitererfahrung nachweisen, die sie in Online-Yoga-Kursen gesammelt haben.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention hat zu den erweiterten Sonderreglungen eine Anbieterinformation an die AnbieterInnen von Präventionskursen versendet. Diese ist auch auf der Website der ZPP veröffentlicht.


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