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Der BDY im Video der Kanzlei GvW Graf von Westphalen

Der BDY im Video der Kanzlei GvW Graf von Westphalen

Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY) hat in der Corona-Krise ein Klageverfahren einer Yoga-Schule in Nordrhein-Westfalen stellvertretend für andere Yoga-Studios unterstützt. Juristisch betreut wurde das Klageverfahren von der Kanzlei GvW Graf von Westphalen (Standort Hamburg). In einem Video der Kanzlei mit dem BDY und dem Yoga-Studio „Aude Vivere“ wird das Ziel der Klage von Anwältinnen und Anwälten, der Geschäftsführung des BDY und dem klagenden Yogalehrer kurz erläutert.

Der beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Eilantrag sollte die Corona-Schutzverordnung bzw. einzelne Regelungen dieser Verordnung außer Vollzug zu setzen und so Yoga-Unterricht und den Betrieb von Yoga-Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder ermöglichen. Zudem sollte eine grundsätzliche Einordung von Yoga als gesundheitsrelevante Dienstleistung erwirkt werden. Das ist seit Langem ein berufspolitisches Kernanliegen des BDY, denn die gesundheitsfördernde Wirkung von Yoga ist zwar wissenschaftlich nachgewiesen, jedoch fehlt derzeit noch die rechtliche Anerkennung von Yoga als festem Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes in Deutschland.


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