Verlängerung der Frist bis August 2021
06.01.2021
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 wird bis zum 31. August 2021 verlängert.
Das hat das Bundeskabinett am 6. Januar 2021 beschlossen. Die Verlängerung der Abgabefrist gilt für Unternehmen und Privatpersonen - aber nur, wenn ein Steuerberater beauftragt wurde.
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