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Offener Brief des BDY an
die MinisterpräsidentInnen

BDY fordert Berücksichtigung der Yogalehrenden in Beratungen

BDY fordert Berücksichtigung der Yogalehrenden in Beratungen

In einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin und die MinisterpräsidentInnen hat der BDY die Berücksichtigung der Yogalehrenden bei den Beratungen zu Lockerungen der die Berufsfreiheit einschränkenden Maßnahmen gefordert. Lesen Sie hier den Brief.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen,

Sehr geehrte Ministerpräsidenten,

als bundesweite Interessenvertretung der Yogalehrenden in Deutschland wenden wir uns an Sie.

Der Berufsverband der Yogalehrenden (BDY) ist mit ca. 5.000 Mitgliedern der größte und renommierteste Verband für Yogalehrende in Deutschland. Er ist konfessionell unabhängig und vereint Yogalehrende unterschiedlicher Traditionen und Stile. Er setzt sich für die gesellschaftliche Anerkennung des Yoga in Deutschland ein und vertritt die berufspolitischen Interessen der Yogalehrerenden gegenüber Politik und Entscheidern im Gesundheitswesen.

Die aufgrund der Corona-Pandemie angeordneten staatlichen Maßnahmen greifen erheblich in die Berufsfreiheit der hauptberuflich und nebenberuflich tätigen Yogalehrenden ein, indem sie deren Berufsausübung massiv beschränken.

Der bereits Wochen andauernde Wegfall der Umsätze und Einnahmen bedroht inzwischen die wirtschaftliche Existenz der Yogalehrenden.

Die Forderung der Yogalehrenden nach einer Lockerung der Kontaktbeschränkungen, um ihren Beruf zu mindestens in einem auch in der Corona-Krise gesundheitspolitisch vertretbaren Umfang ausüben zu können, ist daher mehr als nachvollziehbar.

Dabei sind sich unsere Verbandsmitglieder ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, denn Yoga lehrt Achtsamkeit mit sich selbst und den Mitmenschen. Trotz Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz leisten daher alle Yogalehrenden ihren verantwortungsbewussten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter Beachtung der gesundheitspolitisch gebotenen Maßnahmen der Behörden.

Yoga bietet ein großes Potenzial, den Menschen gerade auch in schwierigen Zeiten Kraft und Unterstützung zu geben. Dies setzt jedoch den persönlichen Kontakt zwischen Yogalehrenden und Yogaübenden voraus. Yogalehrende müssen beim Unterrichten in der direkten Kommunikation auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Übenden eingehen und sich mit ihnen über ihre Erfahrungen austauschen können.

Yogalehrende gehören zu der Gruppe der privaten Bildungsanbieter und unterrichten überwiegend in eigenen Yoga-Studios, angemieteten Räumlichkeiten, die ausschließlich von den Übenden einer Gruppe zu einer bestimmten Zeit genutzt werden. Ein darüberhinausgehender Publikumsverkehr findet nicht statt. Entsprechend der Größe der Räume können die Yogalehrenden die Teilnehmerzahlen der Yoga-Kurse individuell anpassen, um die Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände sicherzustellen und die gebotenen Hygieneregeln umzusetzen. Ebenso ist das Angebot von Einzelunterricht unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln machbar.

In der kommenden Woche beraten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder, ob und gegebenenfalls welche Lockerungen der die Berufsfreiheit beschränkenden Maßnahmen vorgenommen werden können.

Der BDY vertritt die Ansicht, dass die Interessen der Berufsgruppe der Yogalehrenden in diesen Beratungen zu berücksichtigen sind. Als wichtige Gesundheitsdienstleister muss den Yogalehrenden gestattet werden, unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen Yoga-Kurse im Einzelunterricht sowie auch in Kleinstgruppen geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Birte Sattler
Vorstandsvorsitzende

Susanne Bohrmann-Fortuzzi
Stellvertretender Vorstand

Klaus König
Stellvertretender Vorstand


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