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Neustarthilfe für
Soloselbstständige

Hilfe bei finanziellen Einbußen durch die Corona-Pandemie

Hilfe bei finanziellen Einbußen durch die Corona-Pandemie

Ab sofort können Soloselbstständige die Neustarthilfe des Bundes von bis zu 7 500 Euro beantragen.

Die Neustarthilfe richtet sich an Soloselbstständige und Unternehmen, die keinen Fixkostenblock haben und deshalb keine Überbrückungshilfe beantragen können. Es handelt sich um ein Einmalzahlung für die Zeit von Januar bis Juni 2021. 50 Prozent des Corona-Umsatzes können geltend gemacht werden, maximal aber 7 500 Euro. Soloselbstständige können ihre Anträge auch über SteuerberaterInnen stellen und für deren Dienste einen Zuschuss bekommen.


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