Änderungen für die fernöstlichen Verfahren
Der GKV-Spitzenverband hat den Leitfaden Prävention und die Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V geändert und neu veröffentlicht.
Änderung der Inhalte bei den fachpraktischen Kompetenzen
Im Leitfaden Prävention wurde bei den Mindestanforderungen für Hatha-Yoga die Differenzierung zwischen "Yoga-Praxis für Gesunde" und "Yoga-Praxis und Krankheit" im Bereich der fachpraktischen Kompetenz gestrichen und in "Yoga-Praxis" geändert. In den Kriterien zur Zertifizierung wurden die bisherigen Inhalte des Bereichs "Yoga- Praxis und Krankheit" inhaltlich angepasst. Die Änderungen treten ab dem 1. Juli 2023 in Kraft, können aber bereits vorher umgesetzt werden.
Anerkennung der 200 Stunden Kursleitererfahrung als Teil der Yoga-Lehrausbildung
Bei Ausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, darf mit dem Sammeln der Kursleitererfahrung im dritten Ausbildungsjahr begonnen werden, wenn die erforderlichen Mindeststandards in den ersten beiden Ausbildungsjahren erfüllt sind. Der Erwerb der Kursleitererfahrung muss als fester Bestandteil der Ausbildung im Curriculum aufgeführt sein. Es muss keine Prüfung nach den ersten beiden Jahren abgelegt werden, um mit dem Sammeln der Kursleitererfahrung zu beginnen. Bei dieser Konstellation ist jedoch zu beachten, dass wie bisher auch, eine Zertifizierung von Kursen bei der Zentralen Prüfstelle erst nach Abschluss der Ausbildung und Erwerb der 200 Stunden Kursleitererfahrung möglich ist.
Erweiterung der Übergangsregelung
Kursanbietende, die ihre Yoga-Lehrausbildung einschließlich des Erwerbs der eventuell notwendigen 200 Stunden Kursleitererfahrung zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2024 abschließen, können ihre Kurse noch bis zum 31. Dezember 2025 nach den Regelungen zertifizieren, die bis zum 30. September 2020 gültig waren (zweijährige durchgehende Yoga-Lehrausbildung mit mindestens 500 Unterrichtseinheiten) zertifizieren lassen. Dies gilt auch für Yogalehrende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2018 begonnen haben. Das heißt, die Kursleitererfahrung zählt mit zur Ausbildungszeit. Das Erreichen der 200 Stunden Kursleitererfahrung definiert das Ausbildungsende.
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