Übergangsregelung für Minijobs
10.07.2021
Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise kann für eine erneute Übergangszeit ein viermaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze im Minijob möglich sein.
Das Überschreiten der Verdienstgrenze muss gelegentlich und unvorhersehbar sein. Die Möglichkeit des viermaligen Überschreitens gilt nur im Zeitraum der Übergangsregelung vom 1. März bis 31. Oktober 2021.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Minijobzentrale unter https://blog.minijob-zentrale.de/minijobber-mehr-als-450-euro-verdienen/.
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