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Leitfaden Prävention
und Übergangsregelung

Anerkennung durch die Krankenkassen

Anerkennung durch die Krankenkassen

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP), die Präventionsangebote prüft und zertifiziert, so dass sie von Krankenkassen bezuschusst werden, hat am 14. Dezember 2020 eine neue Fassung des "Leitfadens Prävention" veröffentlicht.

Seit dem 1. Januar 2021 gelten die im Leitfaden für die einzelnen Handlungsfelder definierten Mindeststandards. Sie beschreiben Fachkompetenzen, die die AnbieterInnen von Präventionskursen für die Zertifizierung ihrer Kurse nachweisen müssen. Den Kompetenzen sind Lerninhalte und zeitlich Umfänge zugeordnet, die in Stunden beziehungswiese ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ausgedrückt sind. Neu seit dem 1. Januar 2021 ist außerdem, dass die ebenfalls geforderten personalen Kompetenzen für Hatha-Yoga auch durch eine Yoga-Lehrausbildung (nichtformale Qualifizierung) nachgewiesen werden können, die die vorgegebenen Mindeststandards erfüllt. Das bedeutet, dass Yogalehrende, die eine nach den Kriterien des neuen Leitfadens gestaltete Ausbildung abgeschlossen haben, nicht mehr wie früher einen Grundberuf nachweisen müssen, um sich zertifizieren zu lassen. Yogalehrende, die die Mindeststandards erfüllen, aber keinen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu den in den Mindestanforderungen definierten fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben, müssen jedoch mindestens 200 Stunden Kursleitererfahrung nachweisen.

Außerdem hat die ZPP eine Anbieterinformation zur Übergangsreglung Bestandsschutz herausgegeben. Die aufgrund der Corona-Pandemie verlängerte Frist zur Vergabe des Bestandsschutzes endete am 1. Januar 2021. Für Yogalehrende, die ihre Ausbildung zwischen dem 31.12.2020 und 31.12.2024 abschließen, besteht jedoch eine Übergangsreglung. Sie werden, wenn sie den Prüfantrag bis einschließlich 31.12.2025 einreichen, müssen nicht die neuen Mindeststandards erfüllen, sondern werden entsprechend den bis 1. Januar 2021 gültigen Kriterien geprüft. Zusätzlich enthält die Anbieterinformation Informationen über die zukünftigen Anforderungen zur Erfüllung der Mindeststandards.

Der "Leitfaden Prävention" und die Anbieterinformation können auf der Website der ZPP als PDF-Dateien heruntergeladen werden:

Leitfaden Prävention 2020, Fassung vom 14. Dezember 2020
https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/download.php?dl=leitfaden_praevention_2020

Anbieterinformation: Änderungen ab dem 01.01.2021
https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/download.php?dl=anbieterinformation_7


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