Newsletter
abonnieren

Wir informieren Sie monatlich über Neuigkeiten rund um Yoga und den BDYoga.

Krankenkassenbeiträge für Selbständige

Bundestagspetition fordert Änderungen

Bundestagspetition fordert Änderungen

Die Mindestkrankenkassenbeiträge von Selbständigen sind aktuell sowohl Thema im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als auch Gegenstand einer Bundestagspetition.

Freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen wird zur Beitragsberechnung ein monatliches Mindesteinkommen unterstellt, dass viele Selbständige gar nicht erreichen. Gerade Solo-Selbständige ohne Angestellte haben häufig ein geringeres Einkommen. Hinzu kommt, dass Selbständige ihren Krankenversicherungsbeitrag komplett selbst zahlen, da der Arbeitgeberanteil wegfällt.

Die neue Regierung plant nun laut Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018, die Krankenversicherungsbeiträge für "kleine Selbstständige" zu reduzieren. "Um kleine Selbständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahezu halbieren.", heißt es dort.

Doch das geht vielen Betroffenen und Unterstützern nicht weit genug, zumal die Vergangenheit gezeigt hat, dass nicht alles, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, auch umgesetzt wurde. Eine Bundestagspetition fordert nun, dass der Krankenkassenbeitrag für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt wird. Zudem soll die bei einem Antrag auf Beitragsermäßigung bestehende Auskunftspflicht in Bezug auf das Vermögen sowie das Gesamteinkommen der Bedarfs- bzw. der Lebensgemeinschaft des Selbständigen entfallen. Die Petition fordert des Weiteren, dass freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige bezüglich der Beitragslast mit selbständigen Künstlern und Publizisten gleichgestellt werden, die dank des Künstlersozialversicherungsgesetzes und der Künstlersozialkasse einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie ArbeitnehmerInnen. Die Bundestagspetition kann noch bis zum 25. April 2018 online mitgezeichnet werden unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_01/_03/Petition_75896.html.


« Zurück zur Übersicht