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Yoga-Kurs kann als
Bildungsurlaub gelten

Gerichtsentscheidung

Gerichtsentscheidung

Ein Yoga-Kurs kann unter bestimmten Voraussetzungen als Bildungsurlaub gelten. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit dieser Entscheidung den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen Yoga-Kurs bestätigt.

Der fünftägigen Kurs "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation", um den es in der Verhandlung ging, erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz, nachdem ein Bildungsurlaub entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen müsse, so die Begründung. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei weit zu verstehen. Unter anderem solle die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von ArbeitnehmerInnen unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.

Da der Bildungsurlaub in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, unterscheiden sich die Gesetze hierzu in den einzelnen Bundesländern voneinander. In den meisten Bundesländern besteht Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Dabei ist wichtig, dass das Angebot im Bundesland des Arbeitsplatzes staatlich anerkannt ist. In Bayern und Sachsen gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.


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