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Erhöhung der
Übungsleiterpauschale

Steuerfreibetrag steigt auf 3000 Euro pro Jahr

Steuerfreibetrag steigt auf 3000 Euro pro Jahr

Die Übungsleiterpauschale ist zum 1. Januar 2021 von 2400 Euro auf 3000 Euro pro Jahr gestiegen.

Die Übungsleiterpauschale ist ein Steuerfreibetrag, der nach § 3 Nr. 26 EstG unter anderen von für die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer in Anspruch genommen werden kann. Sie ist zudem beitragsfrei in der Sozialversicherung.


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