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Die
Überbrückungshilfe wird verlängert

Hilfsprogramm von Bund und Ländern für kleine Selbständige

Hilfsprogramm von Bund und Ländern für kleine Selbständige

Die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler in Branchen, die von den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, wird bis Dezember fortgesetzt.

Außerdem wurden Änderungen am Programm beschlossen, die Zugangsbedingungen absenken und die Förderung ausweiten sollen.

Die Überbrückungshilfe ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern und gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Die Hilfen werden in einem digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt über einen "prüfenden Dritten" (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), die Antragsbearbeitung und die Auszahlung über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bmwi.de und www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de


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