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Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Neue Regelungen für Selbständige und gemeinnützige Vereine

Neue Regelungen für Selbständige und gemeinnützige Vereine

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit kommen auf Selbständige und gemeinnützige Vereine neue Regelungen zu.

Die neuen Regelungen machen es erforderlich, dass jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet und somit unter den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, überprüft, welche Anforderungen zu erfüllen sind und durch welche Maßnahmen diese umgesetzt werden. Das heißt aber auch, dass nicht jeder Verantwortliche pauschal alle gesetzlich definierten Anforderungen erfüllen muss und dass sich der Umfang, indem einzelne Anforderungen konkret berücksichtigt werden müssen, fallbezogenen unterscheidet.

Der BDY hat für seine Mitglieder eine Information zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung erstellt. Diese Information soll Yogalehrende darin unterstützen, sich bewusst zu machen, ob die neuen Regelungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit relevant sind und welche Maßnahmen sie gegebenenfalls umsetzen müssen. Ergänzend zu den Informationen hat der BDY Mustervorlagen zur Unterstützung bei der praktischen Umsetzung zusammengestellt.

Mitglieder finden die Informationen und Mustervorlagen zum Download im Login-Bereich "MeinBDY" unter "Berufsinformationen".


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