Yoga als gesundheitsrelevante Dienstleistung
Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY) unterstützt das Klageverfahren einer Yoga-Schule in Nordrhein-Westfalen.
Der beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Eilantrag hat zum Ziel, die Corona-Schutzverordnung bzw. einzelne Regelungen dieser Verordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, so dass Yoga-Unterricht und der Betrieb von Yoga-Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder zulässig sind.
Der Antrag wird unter anderem mit der Verletzung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebotes sowie der Berufsfreiheit der Yoga-Schulen begründet. Umfassend erläutert wird die gesundheitsfördernde Wirkung von Yoga und damit die Bedeutung der Yoga-Praxis für die Gesundheitsvorsorge sowie den Gesundheitsschutz der Teilnehmenden. Indem die sofortige Wiederzulassung von gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen wie Yoga-Unterricht unter den gebotenen Abstands- und Hygieneregeln gefordert wird, wird die Rolle von Yogalehrenden als bedeutender Dienstleister im Gesundheitswesen hervorgehoben.
Ziel der Klage ist neben der Öffnung der Yoga-Schulen damit auch die grundsätzliche und langfristige Einordung von Yoga als gesundheitsrelevante Dienstleistung. Das ist seit Langem ein berufspolitisches Kernanliegen des BDY.
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