BDYoga-Mitglied werden
Im Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (BDYoga) können alle ausgebildeten Yogalehrerinnen und Yogalehrer Mitglied werden, unabhängig von Tradition, Stil oder Ausbildungsschule. Dabei sind gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen. BDYoga-Auszubildende, die an einer BDYoga-Ausbildungsschule ihre Ausbildung absolvieren, werden ab dem zweiten Ausbildungsjahr ordentliches Verbandsmitglied. Mit einem solidarischen Mitgliedsbeitrag haben Sie außerdem die Möglichkeit, KollegInnen zu unterstützen.
Mitglied sein im BDYoga
Eine Mitgliedschaft im BDYoga-Berufsverband steht für die Kompetenz der Yogalehrenden und die hohe Qualität ihrer Kursangebote. Als Mitglied profitieren Sie vom Ansehen des Verbands, den Yoga-Interessierte und Krankenkassen mit Qualität und Seriosität in der Yoga-Lehre verbinden.
Das umfangreiche Serviceangebot des Berufsverbands bietet Ihnen außerdem zahlreiche Vorteile sowie professionelle Hilfestellung in verschiedenen Bereichen Ihres Berufsalltags als YogalehrerIn. Benötigen Sie Unterstützung in rechtlichen Fragen, fachspezifische Tipps oder Infos zum Thema Selbstständigkeit? Dann sind unsere ExpertInnen sowie unsere lebendige BDYoga-Community gerne für Sie da.
Vorteile einer BDYoga-Mitgliedschaft
Gleichzeitig unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft die berufspolitischen Aktivitäten des BDYoga, deren Ziel es ist, Yoga in unserer Gesellschaft präsenter zu machen und seine Stellung wahrnehmbar zu stärken.
Als Mitglied verpflichten Sie sich zur Einhaltung der berufsethischen Richtlinien des BDYoga sowie freiwillig zu regelmäßigen Weiterbildungen.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im BDYoga
Mitglied im BDYoga kann jede natürliche Person werden, die sich in einer Yoga-Ausbildung des BDYoga befindet oder diese abgeschlossen hat.
Auch Yogalehrende, die eine durchgehende mindestens zweijährige, bzw. 500 Unterrichtseinheiten umfassende Yoga-Lehrausbildung in einem anderen Verband abgeschlossen haben, können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Die Yoga-Ausbildung muss dafür die Mindeststandards des BDYoga erfüllen.
Folgende Nachweise sind für den Antrag nötig:
- Abschlusszeugnis
- Curriculum
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung
- Dozentenqualifikation der Yoga-Lehrausbildung
Anträge auf Mitgliedschaft
Unser solidarischer Mitgliedsbeitrag
Sie möchten mehr für die Yoga-Community tun? Über Ihren regulären Mitgliedsbeitrag hinaus können Sie einen solidarischen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40,- € zahlen, um KollegInnen mit geringerem Einkommen zu unterstützen.
Diese freiwilligen Zahlungen fließen in einen Sozialfonds, aus dem berechtigte Mitglieder mit Zuwendungen unterstützt werden. So wird ihnen zum Beispiel die Teilnahme an Weiterbildungen, Kongressen, Symposien und Mitgliederversammlungen ermöglicht.
Der solidarische Mitgliedsbeitrag ist im rechtlichen Sinne eine Spende. Jedoch ist der BDYoga kein gemeinnütziger Verein und somit leider nicht berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Wenn Sie ihre KollegInnen unterstützen möchten, dann überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von 40,- € bis zum 30. April eines Jahres auf folgendes Konto:
- Sparkasse Göttingen
- IBAN: DE60 2605 0001 0056 1206 78
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
