Zum Hauptinhalt der Seite springen

Mindeststandards für Yoga-Lehrausbildungen

Mit einer Yoga-Lehrausbildung in einem anderen Berufsverband können Sie ebenfalls Mitglied im BDYoga werden. Ihre Ausbildung muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

Yogasitzkissen und Gebetskette

Hatha Yoga

āsana, kārana/vinyāsa, prānāyāma, traditionsspezifische Inhalte, Körperwahrnehmung und Entspannung

150 UE / 112,5 Std.

Meditation

Verschiedene Meditationsformen, Yoga-Meditation nach klassischen Texten


30 UE / 22,5 Std.

Medizinische Grundlagen

Bewegungssystem, Atmungssystem, Herz-Kreislauf-System, Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen

70 UE / 52,5 Std.

Psychologie

Kommunikation, Selbst-und Fremdwahrnehmung, Gesprächsführung für Yogalehrende

20 UE / 15,0 Std.

Philosophie

Geschichte, Philosophie und Quellentexte des Yoga in Beziehung zur abendländischen Kultur (westliche Philosophie, westliche Mystik und Weltreligionen)

80 UE / 60,0 Std.

Pädagogik

Didaktik und Methodik des Yoga-Unterrichts, Planung und Analyse von Stunden und Kursen, teilnehmerorientiertes Unterrichten

60 UE / 45,0 Std.

Berufskunde

Berufsbild und Berufsfelder, Existenzgründung, Finanzplanung, Marketing

10 UE / 7,7 Std.

Wahlthemen

Freie Wahlthemen aus den Fächern oder weitere Themen

30 UE / 22,5 Std.

Unterrichtspraktikum

Unterrichtspraktikum

50 UE / 37,5 Std.

Gesamt: 500 UE / 375,0 Std.

Mit einer Gesamtstundenzahl von 375 Std, bzw. 500 UE, erfüllen Sie die Mindestvoraussetzungen für die Mitgliedschaft im BDYoga