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Anerkennungsverfahren für BDYoga-Ausbildungsschulen

Sie möchten BDYoga-AusbilderIn werden und eine BDYoga-Ausbildungsschule eröffnen? Dann finden Sie hier alle Informationen dazu. Der BDYoga hat über 50 Jahre Erfahrung in der qualitativen Ausbildung von professionellen Yogalehrenden. Die Qualitätssicherung des BDYoga setzt die Maßstäbe in der Yoga-Lehrausbildung in Deutschland. 

Grundlage der BDYoga-Anerkennung

Grundlage der Ausbildungen zur YogalehrerIn BDY/EYU und YogalehrerIn Basic BDY sind die Rahmenrichtlinien des BDYoga, welche Voraussetzung sind für die Anerkennung einer Yogaschule als BDYoga-Ausbildungsschule. Neben den BDYoga-Rahmenrichtlinien müssen die Schulleitungen auch die Berufsethischen Richtlinien anerkennen.

Wer kann die Anerkennung als BDYoga-Ausbildungsschule beantragen?

BDYoga-Mitglieder mit der Qualifikation "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU" mit einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung nach Abschluss dieser Ausbildung können eine Anerkennung bei der Geschäftsstelle des BDYoga beantragen.

Warum ist eine Anerkennung sinnvoll?

Sie erlangen mit der BDYoga-Zertifizierung ein anerkanntes Gütezeichen, welches für Qualitätsanspruch in der Yoga-Lehrausbildung steht. Das Logo "BDYoga-anerkannte Ausbildungsschule" können Sie für Ihre Webseite und Informationsunterlagen verwenden. 

Unter der Vielzahl von Yoga-Lehrausbildungen, die am Markt angeboten werden, machen Sie mit diesem Siegel deutlich, dass Ihre Yoga-Schule nach definierten Ausbildungs- und Qualitätsstandards arbeitet, die kontinuierlich weiterentwickelt und an die beruflichen Anforderungen des Yoga-Lehrberufs angepasst werden. 

Zudem wird Ihre Schule als BDYoga-anerkannte Ausbildungsschule in das Verzeichnis der BDYoga-Ausbildungsschulen auf unserer Website aufgeführt und vorgestellt.

Zum Verzeichnis

Ablauf des Antragsverfahrens

Das Antragsverfahren teilt sich in mehrere Stufen auf. In der ersten Stufe reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung unter Vorlage der folgenden Unterlagen schriftlich bei der Geschäftsstelle ein:

  • Zeugnis "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU"
  • Nachweis Mitgliedschaft
  • Anerkennung der Berufsethischen Richtlinien des BDYoga und der BDYoga-Rahmenrichtlinien
  • Nachweis Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar (z. B. Tagesseminar IHK)
  • Lebenslauf
  • Schilderung des eigenen Yoga-Wegs und Darstellung der Motivation, eine BDY/EYU Yoga-Lehrausbildung anzubieten

Nach Eingang der Unterlagen überprüft die Geschäftsstelle Ihren Antrag. Nach der Prüfung reichen Sie Ihr Ausbildungskonzept bei der Geschäftsstelle ein.

Die Begutachtung des Ausbildungskonzepts erfolgt durch die Anerkennungskommission. Vorstand und Geschäftsführung erhalten ebenfalls ein Exemplar des Ausbildungskonzepts zur Ansicht. Nach Klärung aller eventuellen Rückfragen verfasst die Anerkennungskommission ein Gutachten und vereinbart mit der/dem AntragstellerIn ein persönliches Treffen in den Räumlichkeiten der Schule. Auf der Grundlage des verfassten Gutachtens und des Vorstellungsgesprächs gibt die zuständige Anerkennungskommission eine Empfehlung für den Vorstand ab. Der Vorstand entscheidet dann über den Antrag der Anerkennung als BDYoga-Ausbildungsschule.

Nach positiver Entscheidung schließen BDYoga und die Ausbildungsschule einen Vertrag über die Anerkennung als BDYoga-Ausbildungsschule. Mit Unterzeichnung des Vertrags kann die erste BDYoga-Lehrausbildung beginnen. 

Begleitend dazu ist für die Ausbildungsleitung das Kompetenztraining zu absolvieren. Ziel des Kompetenztrainings ist es, die SchulleiterInnen der BDYoga-Ausbildungsschulen bei der Weiterentwicklung vom fachlich versierten Yogalehrenden zur kompetenten Führungskraft zu unterstützen. Das Kompetenztraining unterteilt sich thematisch in fünf Module über je zwei Tage.

Die Anerkennungskommission

Birgit Kloosterboer

Birgit Kloosterboer, Diplom-Oecotrophologin, Yogalehrerin BDY/EYU, Yoga-Lehrtätigkeit in eigener Yoga-Schule seit 1996, seit 2007 Leitung der BDYoga-anerkannten Ausbildungsschule "Yoga-Ayurveda-Akademie" in Krefeld, Mitglied im Fachkreis Ausbildung und Schulen.

Angelika Beßler

Angelika Beßler, Diplom Sozialpädagogin, Yoga-Lehrtätigkeit seit 1998, Yogalehrerin BDY/EYU, seit 2005 selbstständig als Yogalehrende in eigener Schule, seit 2013 Leitung der BDYoga-anerkannten Ausbildungsschule YAMO (Yoga-Akademie Münster-Osnabrück), ehemalige Vorstandsvorsitzende des BDYoga.

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren

Auflagen

Kommt die Anerkennungskommission zu dem Ergebnis, dass nicht alle Qualitätsstandards in ausreichendem Maße erfüllt sind, wird der/dem AntragsstellerIn die Möglichkeit gegeben, entsprechend nachzubessern.

Erneute Antragsstellung

Bei Ablehnung der Anerkennung kann ein erneuter Antrag erst nach zwei Jahren gestellt werden. Das gesamte Verfahren ist dann wieder neu zu durchlaufen.

Kosten Anerkennungsverfahren

Für die Erstellung des Gutachtens erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 390 Euro. Nach Abschluss des Kompetenztrainings wird eine Anerkennungsgebühr von 390 Euro fällig. Hinzu kommen die Kosten für die Module des Kompetenztrainings von je 450 Euro, zzgl. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung.