Zum Hauptinhalt der Seite springen

Ein Siegel für nachhaltige Qualität in der Yogalehre

Mit einer regelmäßigen und tiefgehenden Yogapraxis kultivieren wir den „Geist des Anfängers“, mit dem wir die Welt immer wieder neu betrachten. Unsere innere Haltung wird – wieder - offen, neugierig und unvoreingenommen gegenüber neuen Erfahrungen und Situationen, denen wir begegnen. Wir betrachten sie wie mit den Augen eines Kindes - so, als ob wir sie zum ersten Mal erleben.

Mit dieser inneren Haltung reflektieren wir auch unsere Yoga-Lehrtätigkeit, und bilden uns stetig weiter. Denn durch eine kontinuierliche Weiterbildung wird nachhaltige Qualität im Yoga-Unterricht gesichert. Daher ist lebenslanges Lernen für Mitglieder des BDYoga Teil ihres Selbstverständnisses. Durch die Selbstverpflichtung zur Weiterbildung können Mitglieder dieses Selbstverständnis auch nach außen hin sichtbar machen. Mit ihrer Einwilligungserklärung verpflichten sie sich zur regelmäßigen Teilnahme an Yoga-Weiterbildungen und erhalten ein Siegel, das in ihrem Profil auf der BDYoga-Website angezeigt wird und welches Sie auch für Ihre Medien verwenden können.

 

Kodex der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Weiterbildung

1. Allgemeines

Bei der Selbstverpflichtung zur Weiterbildung handelt es sich um einen freiwilligen und in Eigenverantwortung geschlossenen Vertrag des Mitglieds mit dem BDYoga. Weiterbildung im umfassenden Sinne wird verstanden als Bildungsbestreben der Yogalehrenden zur Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen.

2. Ziel der Selbstverpflichtung zur Weiterbildung

Die Selbstverpflichtung zur Weiterbildung verdeutlicht die Anerkennung und Wichtigkeit von "lebenslangem Lernen". Sie hat zum Ziel, kontinuierlich die Qualität der Tätigkeit der Yogalehrenden weiterzuentwickeln und zu verbessern.

3. Umfang der Weiterbildung

In einem Zeitraum von zwei Jahren sind mindestens 20 UE à 45 Minuten zu absolvieren.

4. Kennzeichnung auf der Homepage des BDYoga

Mit Abschluss der Selbstverpflichtung wird auf der Homepage des BDYoga ein gut sichtbares Symbol aufgeführt, dass von der/dem Betreffenden eine Selbstverpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung eingegangen wurde.

5. Inhalte der Weiterbildungen

Den Inhalt der Weiterbildung legen die Yogalehrenden in Eigenverantwortung fest. Einschränkungen werden unter Punkt 7 geregelt. Weiterbildungsinhalte sind insbesondere

  • Hatha-Yoga-Praxis: āsana, prānāyama, Meditation
  • Philosophie
  • Medizinische Themen
  • Psychologie
  • Pädagogik / Didaktik
  • Betriebswirtschaftliche, rechtliche und berufspolitische Themen

6. Formen

  • Weiterbildungen, die vom BDYoga angeboten werden
  • Weiterbildungen anderer Anbieter mit vergleichbaren Inhalten und Formaten
  • Fachtage
  • BDYoga-Kongresse und Kongresse mit Yoga-Bezug
  • Supervisionen im Rahmen der Yoga-Lehrtätigkeit
  • die Anerkennung weiterer Formate kann auf Antrag eines Mitgliedes vom Vorstand beschlossen werden

7. Einschränkungen

Nicht als Weiterbildung im Sinne des Vertrages gelten

  • Seminare aus den Bereichen Wellness, Kosmetik oder Ähnlichem
  • Eigenbehandlungen
  • Therapien oder Therapiekurse ohne Weiterbildungscharakter
  • unbegleitetes Selbststudium

8. Nachweis der Weiterbildung

Als Nachweis sollten die Bescheinigungen der geleisteten Weiterbildungen entsprechend des Zeitraumes, der nachgewiesen werden soll, aufbewahrt werden. Es werden von Seiten der Geschäftsstelle Stichproben durchgeführt.

9. Dauer

Die Selbstverpflichtung zur Weiterbildung gilt für zwei Kalenderjahre und erneuert sich automatisch, wenn Sie nicht in schriftlicher Form gekündigt wird. Die Kündigung kann bis zu drei Monate vor Ablauf des zweiten Kalenderjahres erfolgen. Mit der Kündigung erlischt die entsprechende Kennzeichnung auf der Homepage des BDYoga ("YogalehrerIn finden").