Das verbandsinterne Konfliktmanagementsystem des BDYoga
Im Alltag von Yogalehrenden und Teilnehmenden an ihren Yoga-Angeboten treffen manchmal unterschiedliche Erwartungen und Interessen aufeinander. Sowohl zwischen AusbilderIn und SchülerInnen als auch zwischen KursleiterIn und TeilnehmerIn kann es zu Missverständnissen und auch Konflikten kommen. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Beschwerden, die von Mitgliedern oder Teilnehmenden an deren Yoga-Angeboten an den Verband herangetragen werden, gehört zum Qualitätsverständnis des BDYoga. Deshalb hat der Verband ein internes Konfliktmanagementsystem implementiert.
Das Konfliktmanagementsystem bietet eine verbindliche und unterstützende Beratungsstruktur. Mögliche Gegenstände des Verfahrens sind:
- Beschwerden, die Verstöße gegen die Satzung des BDYoga betreffen
- Beschwerden aufgrund von Verstößen gegen die Berufsethischen Richtlinien des BDYoga
- Konflikte in den Yoga-Lehrausbildungen BDY/EYU und Basic BDY
- Konflikte innerhalb der Yoga-Angebote von BDYoga-Mitgliedern
Ziel des Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Klärung und Lösung von Konflikten zu finden. Dazu müssen alle Konfliktparteien das Verfahren annehmen.

Verstöße gegen die Satzung oder die berufsethischen Richtlinien des BDYoga
Bei einem wiederholten oder massiven Verstoß gegen die Satzung oder die berufsethischen Richtlinien des BDYoga, zum Beispiel bei körperlicher Gewalt oder einem sexuellen Übergriff, ist der Vorstand aufgrund seiner überwachenden Aufgabe zum direkten Handeln über verbandsinterne Sanktionen verpflichtet.
Verstöße gegen die Satzung oder die berufsethischen Richtlinien können den Entzug der Mitgliedschaft zur Folge haben. Das entsprechende Verfahren ist in der Satzung des BDYoga geregelt.
Einleitung des Verfahrens
Geht eine Beschwerde beim BDYoga ein und kann nicht in einem ersten Gespräch geklärt werden, wird die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer gebeten, anhand eines Fragebogens die Konfliktsituation zu schildern. Ergibt eine Vorabprüfung durch den Vorstand und die Geschäftsführung, dass die Beschwerdegründe nicht plausibel sind, kann die Beschwerde abgelehnt werden. Ist sie plausibel, erhält zunächst die von der Kritik betroffene Person die Gelegenheit zur Gegenäußerung. Liegen beide Stellungnahmen vor, prüft der Vorstand, ob ein Verstoß gegen die Satzung bzw. die berufsethischen Richtlinien des BDYoga vorliegt oder ob es sich um einen Konflikt auf persönlicher oder formaler Ebene handelt.
Konflikte auf der persönlichen oder formalen Ebene
Zur Konfliktklärung im Rahmen von Yoga-Angeboten (Yoga-Kursen, Yoga-Lehrausbildungen, Weiterbildungen) von Mitgliedern stellt der Verband Moderation und Mediation bereit. Hierfür wird zunächst das Einverständnis aller Konfliktparteien eingeholt. Ist eine der Konfliktparteien nicht bereit, an einer Mediation teilzunehmen, ist der Verfahrensweg seitens des BDYoga an dieser Stelle beendet.
Sind die Konfliktparteien bereit, im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine gemeinsame Konfliktlösung zu finden, wird das Verfahren an eine unabhängige externe professionelle Mediatorin oder einen unabhängigen externen professionellen Mediator übergeben. Die Kosten für das Erstgespräch übernimmt der BDYoga. Sind weitere Gespräche erforderlich, einigen sich die Konfliktparteien über die Finanzierung.
Der BDYoga erhält keine inhaltliche Information über den Ausgang der Mediation, sondern nur darüber, ob das Verfahren wirksam war.
Vorgehen und Ansprechperson
Wenn Sie als TeilnehmerIn an einem Yoga-Angebot oder als Mitglied von einer oben beschriebenen Konfliktsituation betroffen sind, die Sie mit den beteiligten Personen nicht lösen können, schreiben Sie bitte eine E- Mail an die Geschäftsführung, Friederike von Schwanenflug, schwanenflug@yoga.de. Wir behandeln Ihre Beschwerde höchst vertraulich.
Die Geschäftsführung und der Vorstand werden je nach Fall im nächsten Schritt die beteiligte Person kontaktieren und um eine Stellungnahme bitten. Auf der Grundlage unserer Qualitätsstandards, berufsethischen Richtlinien und der Satzung wird dann eine Bewertung des Falls vorgenommen und eine entsprechende Lösung vorgeschlagen. Abschließend erhalten BeschwerdeführerInnen eine Rückmeldung über das Ergebnis.