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Das Interview

Am Ende ihrer 200-Std.-Yoga-Ausbildung bei der Yoga Alliance stand für Nele Hannig ihre Abschlussarbeit, für welche sie das Thema "Yoga zwischen Om und Umsatz – Wieviel Business verträgt Yoga?" wählte. Dafür führte sie ein Interview u.a. mit Kerstin Kopp, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BDYoga. Das Interview wurde per E-Mail geführt; wir dürfen es hier mit freundlicher Genehmigung von Frau Hannig vollständig aufführen.

„Ein Beruf muss existenzsichernd sein, sonst entstehen prekäre Arbeitsverhältnisse.“

Wie ist der Ausbildungsweg zum/r YogalehrerIn in Deutschland geregelt und welche Standards gibt es? Darüber hat mir Kerstin Kopp, Pressesprecherin des Berufsverbands der Yogalehrenden in Deutschland (BDYoga) Auskunft gegeben. Der Verband setzt sich für Qualitätsstandards in der Yogalehrausbildung und für berufsethische Richtlinien ein.

Liebe Frau Kopp, der Begriff „Yogalehrer“ ist in Deutschland nicht geschützt. Warum ist das so und welche Auswirkungen hat das auf die Yogalandschaft? 

Die Berufsbezeichnung Yogalehrerin/Yogalehrer ist in Deutschland nicht geschützt und es gibt keine bestimmte staatlich anerkannte Ausbildung, Prüfung oder Zulassung. Es gibt auf der Ebene von Verbänden, Ausbildungsinstituten und privaten Bildungsanbietern eine Vielzahl von Yogalehrausbildungsangeboten. Die Qualifikations- und Kompetenzanforderungen dieser Angebote differieren stark. Das schafft zwar Vielfalt, führt aber zu großen Qualitätsunterschieden im Angebot und erschwert den Teilnehmenden die Orientierung.

Anmerkung: Der Schutzbereich des Art 12 Abs. 1 S. GG (Berufsfreiheit) umfasst grundsätzlich die Berufsfreiheit. Das heißt, dass zunächst jede Berufsausübung unter die Berufsfreiheit fällt. Die Berufsfreiheit kann aber durch ein Gesetz, das einen bestimmten Beruf regelt, begrenzt werden.

Welche Bedeutung haben aus Sicht des BDYoga verbindliche Ausbildungsstandards für Yogalehrende? 

Verbindliche Standards in der Yoga-Lehrausbildung sichern Qualität, Professionalität und die Sicherheit der Teilnehmenden. Sie stärken zudem die gesellschaftliche Anerkennung des Berufs und schaffen Transparenz für Interessierte. 

Yogalehrerausbildungen kosten oft mehrere tausend Euro. Woran können Interessierte erkennen, ob eine Ausbildung qualitativ hochwertig ist? 

Eine empfehlenswerte Yoga-Lehrausbildung umfasst mindestens 500 Stunden, verteilt über 2 Jahre. Sie wird von qualifizierten AusbilderInnen durchgeführt und folgt einem klaren, fundierten Curriculum (Yogapraxis inkl. Anatomie, Philosophie, Didaktik, Berufskunde etc.). Zusätzlich spricht sehr viel für die Qualität einer bestimmten Yoga-Lehrausbildung, wenn diese von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert ist. 

Die Yoga Alliance registriert bereits Lehrende mit einer 200-Stunden-Ausbildung. Der BDYoga empfiehlt mindestens 500 Stunden. Warum unterscheiden sich diese Standards so deutlich? Und würden Sie sagen, dass 200 Stunden ausreichen, um verantwortungsvoll zu unterrichten?

Eine 500-Stunden-Ausbildung vermittelt deutlich mehr Inhalte und Tiefe als eine 200-Stunden-Ausbildung. Natürlich werden Yoga-Auszubildende dadurch in der gesamten Thematik sicherer; auch kommt die längere Ausbildungszeit der persönlichen Entwicklung zugute. Beides hebt die Qualität des späteren Unterrichts. 

Eine 200-Stunden-Ausbildung kann als Einstieg dienen, vor allem wenn man die Ausbildung für sich persönlich durchlaufen möchte, ohne das Ziel, später zu unterrichten. Denn einE YogalehrerIn, der/die Menschen mit Gelenksproblemen, Stress oder gar psychischen Belastungen begleiten soll, braucht deutlich mehr Expertise. 

Die Wichtigkeit einer umfassenden Ausbildung lässt sich auch an den Mindestanforderungen des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes ablesen. Diese ermöglichen eine Zertifizierung von Präventionskursen ebenfalls erst ab 480 Stunden Ausbildungsumfang, die umfangreichen Lerninhalte in den Bereichen Yogapraxis, Meditation, Medizin, Philosophie, Psychologie sowie Methodik und Didaktik vorausgesetzt. Dies ist ganz im Sinne der späteren Unterrichtsqualität und damit der Sicherheit aller Beteiligten. 

Eine 500-Stunden Ausbildung kostet mehrere tausend Euro. Das kann sich nicht jeder leisten, der vielleicht ein guter Yogalehrer wäre. Wird die Ausbildung von dieser Seite aus betrachtet nicht auch zum Luxusgut?

Das mag für manche Personen zutreffen, dass sie aus finanziellen Gründen keine Yoga-Lehrausbildung durchlaufen können. Aber nicht ausreichende finanzielle Mittel können kein Argument für eine zu kurze Ausbildung sein, die dann in ihren Inhalten lückenhaft ist. Es handelt sich um eine vollwertige Berufsausbildung, mit der man anschließend seinen Lebensunterhalt bestreiten können sollte. Wie bei anderen hochwertigen Berufsausbildungen auch, handelt es sich bei den Ausbildungskosten um eine Investition in die eigene berufliche Laufbahn. Auch müssen die Ausbildungsschulen so kalkulieren, dass sie von den Ausbildungsgängen existieren können.

Geringverdiener, die eine Yoga-Lehrausbildung anstreben, können bspw. einen Zuschuss über den Bildungsscheck erlangen. Dieser hat je nach Bundesland auch andere Bezeichnungen, bspw. Qualifizierungsscheck oder QualiScheck. Daneben sind die Ausbildungskosten steuerlich absetzbar. Und natürlich kann das Einsparpotential hinsichtlich des eigenen Konsumverhaltens überprüft werden, wenn Yoga der eigene Weg sein soll. Die yogische Philosophie wird im Rahmen der Lehrausbildung deutlich machen, dass ein geringerer Konsum kein Mangel ist. 

Yoga vermittelt Werte wie Achtsamkeit, Verantwortung und persönliche Entwicklung. Welche Verantwortung tragen Anbieter aus Ihrer Sicht, wenn sie mit Yoga Geld verdienen? 

Yogalehrende tragen Verantwortung für die fachliche Qualität und Sicherheit ihres Angebotes. Daher sind permanente Weiterbildung, Selbstreflexion/Supervision und Überarbeitung des eigenen Angebots Grundvoraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Mitglieder des BDYoga verpflichten sich zur Einhaltung der Berufsethischen Richtlinien unseres Verbandes: https://www.yoga.de/bdyoga/berufsethische-richtlinien

YogalehrerIn ist ein professioneller Beruf, vor allem im Bereich der Präventions- und Gesundheitsförderung. Ein Beruf muss existenzsichernd sein, sonst entstehen prekäre Arbeitsverhältnisse. Auch wenn bestimmte Werte durch Yoga vermittelt werden, ist es nicht automatisch unmoralisch, wenn mit dieser Tätigkeit Geld verdient wird.

Befürworten Sie eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für Yogalehrende?

Der BDYoga befürwortet einen hohen Standard in der Yoga-Lehrausbildung. Diesen Standard bieten wir mit unseren Yoga-Ausbildungen und setzen damit den Maßstab für andere Anbieter. Nur so kann der/die Yogalehrende qualitativ guten Unterricht bieten und ihren Lebensunterhalt bestreiten. Yogalehrende mit Kurzzeitausbildungen können oft nur mit Dumpingpreisen am Markt bestehen – in aller Regel nicht dauerhaft. Die Qualität der Ausbildung und daraus resultierend des Unterrichtsangebotes zeigt eine zu große Spanne. Für KursteilnehmerInnen ist es schwierig bis unmöglich, im derzeitigen Angebotsdschungel eine klare und sichere Orientierung zu finden.

Mit der wachsenden Beliebtheit von Yoga hat sich auch ein großer Markt entwickelt. Wo sehen Sie Chancen und wo Risiken dieser Entwicklung? 

Die Chancen liegen in einer größeren Reichweite und Bekanntheit von Yoga, der zunehmenden Professionalisierung und einer gestiegenen gesellschaftlichen Anerkennung. Risiken bestehen durch ein oberflächliches Angebot von nicht ausreichend qualifizierten Yogalehrenden. Eine mangelhafte Qualität des Unterrichts kann negative Folgen für KursteilnehmerInnen haben, die sich während des Kurses möglicherweise verletzen. Auch ist eine zu starke Ausrichtung auf das eigene Marketing statt auf Inhalte bedenklich.