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Betriebliche Gesundheitsförderung

Das Thema psychische Gesundheit und der Umgang mit Stress spielen in der heutigen Arbeitswelt eine zentrale Rolle. Die Krankenkassen verzeichnen seit vielen Jahren eine Zunahme stressbedingter Krankschreibungen.

Stress lässt sich jedoch nicht immer vermeiden. Deshalb sind wirksame Gegenpole wie geistige Ruhe, innere Kraft und Stärkung der Resilienz wichtig, um den Belastungen entgegenzuwirken und die richtige Balance zwischen Anspannung und Entspannung zu finden.

Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass die Teilnahme an Yoga-Kursen ebenso den wahrgenommenen Stress reduziert, wie den Umgang mit stressverursachenden Situationen verbessern kann. Mit seinen Körperübungen, Atemübungen und Meditationstechniken ermöglicht Yoga den Übenden zudem, mit sich selbst in Kontakt zu kommen und eigene Ressourcen freizusetzen. Die MitarbeiterInnen entwickeln größere Arbeitszufriedenheit, mehr Gelassenheit und Verantwortungsbereitschaft. Dies führt zu einer Steigerung der Produktivität, weniger Fehlzeiten und einer Verbesserung des Betriebsklimas.

Finanzierung

Die Krankenkassen unterstützen und finanzieren Yoga als verhaltenspräventive Maßnahme zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung als Angebot der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Yogalehrenden und deren Kursangebote bei der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Die Angebote müssen dabei hinsichtlich der Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen von §§ 20, 20b SGB V entsprechen.

Darüber hinaus wird die Förderung der MitarbeiterInnen-Gesundheit nach § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich unterstützt. Bis zu 600 Euro jährlich können ArbeitgeberInnen pro Beschäftigten steuerfrei für erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

 

Mehr lesen

Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG

 

Yoga im Betrieb

Da Yoga individuell an die Konstitution und Bedürfnisse der Yoga-Übenden angepasst werden kann, eignet es sich für alle Beschäftigten, unabhängig von Alter und körperlicher Leistungsfähigkeit. Folgende Formate haben sich bewährt, um Yoga im Unternehmen anzubieten und zu integrieren:

  • Vorträge und Workshops zum Thema Stress und Stressbewältigungstechniken im Rahmen eines Gesundheitstags
  • Integration von Yoga bei Fort- und Weiterbildungsangeboten von ArbeitgeberInnen
  • Wöchentliche oder monatliche Kursangebote in der Mittagspause oder nach Feierabend

Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDYoga) vermittelt Yogalehrende mit Erfahrung im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung an Unternehmen, Krankenkassen, ArbeitgeberInnen des öffentlichen Dienstes und andere. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

 

Yoga im Betrieb
©Judith Büthe