Neuregelung für Vertretung in Präventionskursen
Bislang war es für Anbieterinnen und Anbieter von Präventionskursen bei Krankheit erforderlich, die jeweilige Kursstunde abzusagen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Eine Vertretung durch Kolleginnen oder Kollegen war bei Präventionskursen bisher nicht vorgesehen.
Auch für die Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist die vertraglich eingeräumte Verpflichtung, im Falle von Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen eine Vertretung zu stellen, wesentliches Kriterium für eine selbständige Tätigkeit. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen Präventionskurs für einen Aufraggeber oder einen nicht zertifizierten Yogakurs unterrichten.
Im Rahmen der Fachgespräche beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Erwerbsstatus von Lehrkräften hat der BDYoga auf diese fehlende Regelung bei Präventionskursen hingewiesen und sich für eine Änderung eingesetzt.
Im Anschluss an diese Gespräche konnte der BDYoga im Austausch mit dem GKV-Spitzenverband erreichen, dass die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) nun die Vertretungsregelung für Anbieterinnen und Anbieter in die FAQ für Anbieterinnen und Anbieter integriert hat. Sie finden die entsprechende Information in der Rubrik „Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept“ unter https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/faqs/anbieter
Danach ist eine Vertretung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Vertretende Kursleitung muss über die für Präventionskurse erforderliche Anbieterqualifikation verfügen.
- Die Vertretung ist mit einem entsprechenden Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.
Ergänzend finden Sie in den neu gestalteten FAQ der ZPP unter den verschiedenen Kategorien umfassende Informationen zum Registrierungs- und Zertifizierungsprozess, zur Rolle der Kursleitung, zu IKT- und digitalen Angeboten sowie allgemeine Hinweise zur ZPP und zu technischen Fragen.
Überarbeitung des Leitfadens Prävention & Kriterien zur Kurszertifizierung
Der Leitfaden Prävention und die Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention wurden vom GKV-Spitzenverband überarbeitet.
Für Hatha Yoga, das dem zweiten Präventionsprinzip Förderung von Entspannung (palliativ- regeneratives Stressmanagement) des Handlungsfeldes Stress- und Ressourcenmanagement zugeordnet ist, ist hinsichtlich der Zielsetzung der Kurse nochmal explizit folgendes festgelegt worden:
„Inhalte von Hatha Yoga Kursen müssen entspannungsorientiert gestaltet sein und Entspannung als grundlegendes Ziel verfolgen. Vornehmlich bewegungs- und workout-orientierte Maßnahmen sowie Maßnahmen mit therapeutischer oder weltanschaulicher Ausrichtung sind ausgeschlossen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich Präventionskurse an Einsteiger richten. Demnach sollten die Inhalte anfängerfreundlich ausgestaltet sein, sodass Asanas mit einem erhöhten Verletzungsrisiko, wie beispielsweise der Kopfstand, nicht Bestandteil der Kurskonzeption sein dürfen.“
In den Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention findet sich, wie bereits mehrfach mitgeteilt, eine konkrete Vorgabe zur Struktur von nichtformalen beruflichen Qualifizierungen mit Abschluss. Danach muss ein Curriculum die folgende Struktur aufweisen:
- Titel des Moduls/Veranstaltung
- Workload (Präsenzzeit und Selbststudium)
- Inhalte
- Lernziele
- Schlüsselqualifikationen
- Lehr- und Lernmethoden
- Prüfungsleistungen/Erfolgskontrolle
- Modulverantwortliche Personen
Für die BDYoga-Lehrausbildungen wurde bereits ein kompetenzorientiertes Curriculum erarbeitet. So ist sichergestellt, dass erfolgreiche AbsolventInnen der BDYoga-Lehrausbildungen sich auch zukünftig bei der ZPP zertifizieren lassen können.
Die genannten Dokumente finden Sie unter den folgenden Links:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.