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BDYoga eröffnet neue Möglichkeiten der Mitgliedschaft

Der Markt hat sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert; die Ausbildungswege in der Yoga-Landschaft sind vielfältiger geworden. Um auch diesen Menschen den Anschluss an den Berufsverband zu ermöglichen, schafft der BDYoga neue Möglichkeiten der Mitgliedschaft. 

Yoga Asana Heldenhaltung virabhadrasana I

Auf der vergangenen Mitgliederversammlung hat die Mehrheit der BDYoga-Mitglieder für eine Aktualisierung der Mitgliedschaftskriterien im Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. gestimmt.

Damit können künftig auch Yogalehrende mit einer 200-Stunden-Ausbildung ordentliches Mitglied im Verband werden. Mit diesem Angebot öffnen wir neue Anschlusswege an den BDYoga und stärken damit die berufspolitische Interessenvertretung der Yogalehrenden in Deutschland. Die 200-Stunden-Ausbildungen müssen dabei folgende Anforderungen erfüllen: 

  1. Eine durchgängige Dauer von mindestens 200 Stunden (á 60 Minuten) über mindestens 12 Monate hinweg. Diese Stunden beinhalten den theoretischen und praktischen Unterricht, nicht das Selbststudium oder eventuelle Praktika.
  2. Stundenumfang je Kompetenzbereich:   
Anforderungen 200h Ausbildung
©BDYoga

*„Bezugswissenschaften“ sind Medizin, Psychologie und Pädagogik.

Dem Antrag auf Mitgliedschaft sind das Abschlusszertifikat sowie Curriculum, Stundenübersichten oder vergleichbare aussagekräftige Dokumente beizufügen. Aus diesen Unterlagen müssen Umfang, Dauer, Inhalte sowie Unterrichtsform hervorgehen. Die Prüfung erfolgt durch Abgleich der eingereichten Unterlagen mit den zentralen Modulen des Curriculums der BDYoga-Lehrausbildung im Umfang von 725 Stunden.

Die neuen Mitglieder werden außerdem die Möglichkeit erhalten, über ein neues Ausbildungsformat den Abschluss der BDYoga-Lehrausbildung 725 Stunden zu erlangen. Dazu informieren wir noch ausführlich in den kommenden Monaten.

Mit diesen grundlegenden Neuerungen wollen wir mehr Menschen erreichen, den BDYoga anschlussfähiger machen und im Ergebnis mehr Wirkung entfalten. Für mehr Qualität im Yoga und für eine starke Yoga-Gemeinschaft.

Yogalehrende mit einer 200-Stunden-Ausbildung können ihren Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft ab sofort stellen; eine Mitgliedschaft ist ab dem 1.1.2027 möglich. Bereits bestehende Mitgliedschaften bleiben von den neuen Regelungen unberührt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das BDYoga-Team unter info@yoga.de. Wir freuen uns auf Ihren Antrag. 

Was bedeutet eine BDYoga-Mitgliedschaft für eineN YogalehrerIn? Alle Infos zu berufsethischen Richtlinien, freiwilliger Selbstverpflichtung und den Vorteilen finden Sie im Bereich Mitgliedschaft.