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Bildungsleistungen – dazu zählen auch viele Aus- und Weiterbildungsangebote im Yogabusiness – sind grundsätzlich nach §4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
In der Praxis stellt sich jedoch gerade beim Yoga zunehmend die entscheidende Frage: Handelt es sich bei meinem Angebot tatsächlich um eine Bildungsleistung – oder wird es steuerlich als Freizeitbeschäftigung eingestuft? Denn genau diese Abgrenzung ist ausschlaggebend dafür, ob Ihre Leistungen als Yoga-LehrendeR künftig steuerfrei bleiben oder umsatzsteuerpflichtig werden.
Vor dem Hintergrund aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde die Steuerbefreiung zum 1.1.2025 an das EU-Recht angepasst. Das Bundesfinanzministerium hat ergänzend den Anwendungserlass zur Umsatzsteuer überarbeitet, wobei immerhin eine Übergangsregelung bis Ende 2027 gilt.
Obwohl Yoga im Gesetz nicht ausdrücklich genannt wird, deutet sich an: Viele bislang als steuerfrei behandelte Yoga-Angebote könnten künftig als steuerpflichtig eingestuft werden. Das betrifft damit direkt einen zentralen Geschäftsbereich vieler Yogastudios und selbstständiger YogalehrerInnen.
Für Yogalehrende stellt sich daher die Frage: Wie können eigene Angebote rechtssicher eingeordnet werden? Wo bestehen Risiken für Nachzahlungen? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen eine steuerliche Einstufung als „Freizeitkurs“ zu wehren?
Genau diesen Fragen widmen wir uns im Webinar – praxisnah und speziell zugeschnitten auf die Anforderungen im Yogabusiness.
Zielgruppe
Yogalehrende und alle Interessierten
Hinweis
Das Webinar wird nicht aufgezeichnet.