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Yoga
als Beruf

Berufsprofil

Berufsprofil

Yogalehrende sind in der Regel freiberuflich tätig. Die Tätigkeit als Yogalehrerin bzw. Yogalehrer kann hauptberuflich - in Form der Solo-Selbständigkeit oder selbständig mit angestellten Mitarbeitern - oder als nebenberufliche Tätigkeit als Honorarkraft z. B. in Yoga- und Fitnessstudios, Volkshochschulen, Sportvereinen ausgeübt werden.

Yogalehrende unterrichten Yoga im Gruppen- und im Einzelunterricht. Die Yoga-Lehrtätigkeit erfordert einen Qualitätsanspruch an das eigene Unterrichten und somit eine qualifizierte Ausbildung. Für das Berufsbild Yogalehrerin/Yogalehrer gibt es jedoch keine gesetzlich geregelten Ausbildungs- und Prüfungsstandards, sondern eine Vielzahl von Ausbildungsangeboten auf der Ebene von Verbänden, Yoga-Studios und Bildungsanbietern. Daher ist es bei der Wahl der Yoga-Lehrausbildung entscheidend, dass die Ausbildungsinhalte und Ziele umfassend die physiologischen und philosophischen-psychologischen Facetten dieses Übungssystem abbilden. Neben den medizinischen, psychologisch und pädagogisch ausgerichteten Unterrichtsfächern gehören Philosophie, Ethik und Geschichte sowie eine intensive Unterrichtspraxis zum Ausbildungsumfang. Denn Yoga ist ein ganzheitlicher Übungsweg, der die Entwicklung zu einer integren Persönlichkeit durch Entfaltung der im Menschen angelegten Fähigkeiten als ein wesentliches Ziel ansieht. Um diesen Übungsweg angemessen und teilnehmerorientiert zu unterrichten, braucht es eigene Übungserfahrung und ein breites Wissen über Yoga.

Um der Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Teilnehmenden gerecht zu werden, gehört lebenslanges Lernen und damit eine regelmäßige eigene Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Fachkompetenz (Inhalt), Sozialkompetenz (Persönlichkeit) und Methodenkompetenz (Lehrmethoden) zum Berufsbild des Yogalehrenden.