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Wie die Einordnung von Yoga
den Lehrenden in der Krise schadet

In unterschiedlichen Schubladen

In unterschiedlichen Schubladen

Yoga wird häufig als Sportart behandelt und auch als Sport bezeichnet. So ist zum Beispiel in den Medien immer wieder von einem "Trendsport" zu lesen, wenn es um Yoga geht. Aber Yoga ist kein Sport.

Yoga ist ein ganzheitlicher Übungs- und Erfahrungsweg. Die Praxis des Yoga umfasst Körperübungen, Atemübungen und Meditation. Der Yoga beschäftigt sich also mit dem Menschen in seiner Gesamtheit - mit seiner körperlichen, emotionalen und geistigen Ebene. Anders als im Sport ist das Ziel im Yoga nicht die körperliche Ertüchtigung oder die Leistungssteigerung, sondern die Vermittlung von Techniken zum Erkenntnisgewinn. Das unterscheidet Yoga deutlich von Sport und Fitnesstraining. In Indien zählt Yoga zu den sechs klassischen Systemen der Philosophie.

Wissenschaftliche Studien konnten darüber hinaus zahlreiche positive Effekte der Yoga-Praxis für die Gesundheit belegen. So fördert Yoga die Entspannung. Daher ist Yoga von den gesetzlichen Krankenkassen als Entspannungsverfahren im Rahmen der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung anerkannt. Über die Förderung von Entspannung hinaus hat Yoga weitere präventive Wirkungen. Yoga stärkt nachweislich den Bewegungsapparat. Trotzdem ist Yoga im Rahmen der primärpräventiven Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich für das Handlungsfeld Stressmanagement anerkannt, nicht für das sich ebenfalls anbietende Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten.

Die Ganzheitlichkeit des Yoga, die Vielfalt seiner Übungsformen, die Vielzahl seiner nachgewiesenen positiven Wirkungen auf die physische und psychische Gesundheit - das alles macht eine Zuordnung schwierig. Anstatt Yoga als einen eigenständigen Weg anzuerkennen, wird er mal als Sportart, mal als Entspannungsverfahren ausgelegt. Beides wird dem Yoga nicht gerecht. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie negativ sich eine sachwidrige Zuordnung für die Berufsgruppe der Yogalehrenden auswirken kann.

Am 16. März vereinbarten die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen bei den Beschränkungen von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. Die Untersagung erfolgte über Allgemeinverfügungen durch die Bundesländer, Städte und Gemeinden. In diesen Allgemeinverfügungen war Yoga meistens nicht explizit genannt. Da die Untersagung jedoch sowohl die privaten Bildungseinrichtungen als auch die Sport- und Fitnessstudios betraf, war klar, dass der Infektionsschutz erforderte, auch Yoga-Studios zu schließen und Yoga-Kurse und -seminare abzusagen.

Bereits in dem offenen Brief des BDY an die Bundeskanzlerin und die MinisterpräsidentInnen vom 24. April hat der Verband klargestellt, dass Yogalehrende zu der Gruppe der privaten Bildungsanbieter gehören. Am 8. Mai wendete sich der BDY mit einem weiteren Schreiben an die zuständigen FachministerInnen der Länder, um Klarheit für Yogalehrende zu fordern, wann und unter welchen Auflagen sie ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen können. Dabei stellte der Verband noch einmal klar, dass es sich bei der Yoga-Lehrtätigkeit um eine unterrichtende Tätigkeit handelt und somit mit der Wiederaufnahme des Betriebes der Erwachsenenbildung und der privaten Bildungseinrichtungen zusammen ermöglicht werden sollte.

Yoga-Angebote wurden im Zuge der Lockerungen jedoch den Sport- und Fitnessstudios zugerechnet. Das führte dazu, dass zum einen die Yoga-Studios später von den Lockerungen profitierten, zum anderen die für Sport- und Fitnessstudios geltenden Abstandsregelungen auch auf Yoga-Studios angewendet wurden, obwohl die Infektionsgefahr dort unter anderem aufgrund der weniger fordernden körperlichen Betätigung und dem geringeren Publikumsverkehr deutlich niedriger ist. Der BDY wendete sich daher am 29. Mai an die Kultus- und Sozialministerien der Bundesländer und forderte sie auf, Yogalehrende als wichtige Gesundheitsdienstleister und private Bildungsanbieter anzuerkennen sowie die Corona-Verordnungen so zu ändern, dass Yoga-Studios nicht mehr den Fitnessstudios und Sportstätten zugeordnet werden.

Auf die Schreiben des BDY hin kamen wohlwollende Rückmeldungen, dass die Empfehlungen des Verbandes ernst genommen werden und Gehör finden. Es konnte erreicht werden, dass Yoga nun in den Verfügungen weiterer Bundesländer in den Verfügungen explizit genannt wird. Dennoch wird Yoga bisher sachwidrig als Sport behandelt. Wie auch andere großenteils soloselbstständige Berufsgruppen werden Yogalehrende von der Politik kaum wahrgenommen. Der BDY plant daher weitere Aktionen, um auf die Belange der Yogalehrenden aufmerksam zu machen.


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