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Wir informieren Sie monatlich über Neuigkeiten rund um Yoga und den BDYoga.

Marken
und Logos

Qualität im Yoga

Qualität im Yoga

Der BDYoga setzt sich für definierte Qualitätsstandards in der Yoga-Lehre und der Yoga-Lehrausbildung ein. Hier erfahren Sie, für welche Qualitätsstandards unsere Marken und Logos stehen und mit welchen Sie werben dürfen.

Yogalehrerin BDY/EYU / Yogalehrer BDY/EYU

Die vom BDYoga entwickelte Ausbildung zur "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. zum "Yogalehrer BDY/EYU" geht über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren und besteht aus einem Präsenzunterricht von mindestens 800 Unterrichtseinheiten. Durch Zulassungsvoraussetzungen (Mindestalter von 25 Jahren, abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium und eine mindestens dreijährige Yoga-Praxis) wird gewährleistet, dass der Yogalehrende nach der Ausbildung nicht nur ein fundiertes Wissen hat, sondern auch mindestens sieben Jahre Yoga-Praxiserfahrung und eine gewisse persönliche Reife, die für die Ausübung des Yoga-Lehrberufs aus Sicht des BDY unabdingbar ist. Der Titel "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU" wird bei bestandener Prüfung verliehen und ist markenrechtlich geschützt, das heißt, nur entsprechend qualifizierte Yogalehrende dürfen ihn führen und die Bezeichnung darf nicht mit anderen Bezeichnungen und Abschlüssen kombiniert werden. Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen der "Zentralen Prüfstelle für Prävention" (ZPP) für die Zertifizierung von Präventionskursen sowie die hohen Standards der "Europäischen Yoga-Union" (EYU), dem Dachverband der europäischen Yoga-Verbände, der den Rahmen für die europaweite Vergleichbarkeit von Yoga-Lehrausbildungen setzt.

Yogalehrerin Basic BDY / Yogalehrer Basic BDY

Die vom BDYoga entwickelte Ausbildung zur "Yogalehrerin Basic BDY" bzw. zum "Yogalehrer Basic BDY" geht über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren und besteht aus einem Präsenzunterricht von mindestens 500 Unterrichtseinheiten. Sie vermittelt die notwendige Basis an Wissen und Kompetenz, die nach Auffassung des BDY für die Ausübung der Yoga-Lehrtätigkeit erforderlich ist. Der Titel "Yogalehrerin Basic BDY" bzw. "Yogalehrer Basic BDY" wird bei bestandener Prüfung verliehen und ist markenrechtlich geschützt, das heißt, nur entsprechend qualifizierte Yogalehrende dürfen ihn führen und die Bezeichnung darf nicht mit anderen Bezeichnungen und Abschlüssen kombiniert werden. Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen der "Zentralen Prüfstelle für Prävention" (ZPP) für die Zertifizierung von Präventionskursen.

Mitglied im BDYoga

Mitglieder, die keine Ausbildung zur "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. zum "Yogalehrer BDY/EYU" oder zum "Yogalehrerin Basic BDY" bzw. zum "Yogalehrer Basic BDY" abgeschlossen haben, können mit dem Logo "Mitglied im BDY" für sich werben. Denn auch für die Mitgliedschaft im BDY gelten anspruchsvolle Qualitätskriterien. Mitglied kann nur werden, wer eine den Ausbildungsstandards des BDY entsprechende mindestens zweijährige Yoga-Lehrausbildung mit mindestens 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Präsenzunterricht mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen hat. Die Yogalehrenden im BDY verfügen daher über ein breit angelegtes Wissen in Theorie und Praxis sowie über medizinische Fachkompetenz.

Alle BDY-Mitglieder verpflichten sich den Berufsethischen Richtlinien des Verbandes sowie zu regelmäßigen Weiterbildungen.

Anerkannte Ausbildungsschule

Die Ausbildungen zur "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. zum "Yogalehrer BDY/EYU" und zur "Yogalehrerin Basic BDY" bzw. zum "Yogalehrer Basic BDY" werden ausschließlich von anerkannten Ausbildungsschulen des BDYoga angeboten. Die Anerkennung als Ausbildungsschule beruht auf einem erfolgreich abgeschlossenen mehrjährigen Anerkennungsverfahren. Alle Schulleitungen der anerkannten Ausbildungsschulen verfügen über mindestens zwölf Jahre Yoga-Praxiserfahrung sowie mindestens fünf Jahre Yoga-Lehrerfahrung. Erst dann erfüllen sie die formalen Voraussetzungen, um am Anerkennungsverfahren teilnehmen zu können.

Schulen, die sich an den Ausbildungsstandards des BDYoga orientieren, aber das Anerkennungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen haben, sind nicht vom BDYoga anerkannt und nicht berechtigt, mit der geschützten Marke "BDYoga" für ihre Ausbildung zu werben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, mit welcher Formulierung Sie werben dürfen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.