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Anerkennungsverfahren

BDYoga-Anerkennungsverfahren für Yoga-Lehrausbildungsschulen in Deutschland

BDYoga-Anerkennungsverfahren für Yoga-Lehrausbildungsschulen in Deutschland

Der BDYoga setzt sich seit 50 Jahren für eine fachgerechte Ausbildung und Qualitätssicherung von YogalehrerInnen ein. Diese Qualitätsansprüche waren wegweisend für die Entwicklung einer eigenen Yoga-Lehrausbildung.

Grundlage der BDYoga-Anerkennung

Grundlage der Yoga-Lehrausbildung BDY/EYU und der Yoga-Lehrausbildung Basic BDY sind die BDYoga-Rahmenrichtlinien, die auf Grundlage des Basisprogramms der "Europäischen Yoga-Union" (EYU) entwickelt wurden. Diese BDYoga-Rahmenrichtlinien bilden die Grundlage für die Anerkennung einer Yoga-Lehrausbildungsschule als BDYoga-Ausbildungsschule. Die Schulleitungen müssen auf der Grundlage der aktuellen BDYoga-Rahmenrichtlinien ausbilden, ferner die Berufsethischen Richtlinien anerkennen.

Wer kann die Anerkennung als BDYoga-Ausbildungsschule beantragen?

BDYoga-Mitglieder mit der Qualifikation "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU" mit einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung nach Abschluss dieser Ausbildung können eine Anerkennung bei der Geschäftsstelle des BDYoga beantragen.

Warum ist eine Anerkennung sinnvoll?

Sie erlangen mit der BDYoga-Anerkennung ein anerkanntes Gütezeichen und Qualitätskriterium in der Yoga-Lehrausbildung. Das Logo "BDYoga-anerkannte Ausbildungsschule" können Sie auf der Webseite und Ihren Informationsunterlagen verwenden. Unter der Vielzahl von Yoga-Lehrausbildungen, die am Markt angeboten werden, machen Sie deutlich, dass Ihre Schule nach definierten Ausbildungs- und Qualitätsstandards arbeitet, die kontinuierlich weiterentwickelt und an die beruflichen Anforderungen des Yoga-Lehrberufs angepasst werden. Zudem wird Ihre Schule als BDYoga-anerkannte Ausbildungsschule in das Verzeichnis der BDYoga-Ausbildungsschulen auf unserer Website aufgeführt und vorgestellt.

Ablauf Antragsverfahren

Das Antragsverfahren teilt sich in mehrere Stufen auf. In der ersten Stufe reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung unter Vorlage der folgenden Unterlagen schriftlich bei der Geschäftsstelle ein:

  • Zeugnis "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU"
  • Nachweis Mitgliedschaft
  • Anerkennung der Berufsethischen Richtlinien des BDYoga und der BDYoga-Rahmenrichtlinien
  • Nachweis Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar (z. B. Tagesseminar IHK)
  • Lebenslauf
  • Schilderung des eigenen Yoga-Wegs und Darstellung der Motivation, eine BDY/EYU Yoga-Lehrausbildung anzubieten

Nach Einreichen der Unterlagen werden diese durch die Geschäftsstelle auf Vollständigkeit geprüft. Liegt diese vor, wird die Antragstellerin/der Antragsteller gebeten, ihr/sein Ausbildungskonzept bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Die Begutachtung des Ausbildungskonzepts erfolgt durch die Anerkennungskommission. Die Vorstandsvorsitzende und die Geschäftsführung erhalten ebenfalls ein Exemplar des Ausbildungskonzepts zur Ansicht. Wenn keine Rückfragen und kein Klärungsbedarf mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller erforderlich sind, verfasst die Anerkennungskommission ein Gutachten und vereinbart mit der/dem AntragstellerIn ein persönliches Treffen in den Räumlichkeiten der Schule. Auf der Grundlage des verfassten Gutachtens und des Vorstellungsgesprächs gibt die zuständige Anerkennungskommission eine Empfehlung für den Vorstand ab. Der Vorstand entscheidet dann über den Antrag der Anerkennung als BDYoga-Ausbildungsschule.

Nach positiver Entscheidung wird zwischen dem BDYoga und der BDYoga-Ausbildungsschule eine vertragliche Vereinbarung über Anerkennung als BDYoga-Ausbildungsschule geschlossen. Die Schule wird auf der BDYoga-Website in dem Verzeichnis der BDY-Ausbildungsschulen aufgenommen. Mit Unterzeichnung des Schulenvertrags kann mit der ersten BDYoga-Lehrausbildung begonnen werden. Begleitend ist das Kompetenztraining zu absolvieren. Ziel des Kompetenztrainings ist es, die Schulleiterinnen und Schulleiter der BDYoga-Ausbildungsschulen bei der Weiterentwicklung vom kompetenten und fachlich versierten Yogalehrenden zur kompetenten Führungskraft zu unterstützen. Das Kompetenztraining teilt sich thematisch in fünf Module über je zwei Tage auf.

Mögliche Entscheidungsoptionen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens

Auflagen

Kommt die Anerkennungskommission zu dem Ergebnis, dass nicht alle Qualitätsstandards in ausreichendem Maße erfüllt sind, wird der/dem AntragsstellerIn dies mitgeteilt und ihr/ihm die Möglichkeit gegeben, entsprechend nachzubessern.

Erneute Antragsstellung

Bei Ablehnung der Anerkennung kann ein erneuter Antrag erst nach zwei Jahren gestellt werden. Das gesamte Verfahren ist dann wieder zu durchlaufen.

Kosten Anerkennungsverfahren

Nach Erstellung des Gutachtens wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 390 Euro fällig. Nach Abschluss des Kompetenztrainings wird eine Ankerkennungsgebühr von 390 Euro fällig. Hinzu kommen die Kosten für die Module des Kompetenztrainings von je 450 Euro, zzgl. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung.