![]() RahmenrichtlinienDie Ausbildung zum/r »YogalehrerIn BDY/EYU« umfasst mindestens 720 Unterrichtseinheiten in vier Jahren. Ein weiterer Bestandteil der Ausbildung sind acht Vorstellstunden sowie eine umfassende Abschlussprüfung. Die Ausbildung besteht mindestens aus folgenden Unterrichtsfächern mit den dazugehörigen Unterrichtseinheiten. Hatha-Yoga 200 UE • Entspannung und Körperwahrnehmung Meditation 50 UE • Konzentration Unterrichtsgestaltung 80 UE • Didaktik und Methodik des Yoga-Unterrichtens Psychologie 50 UE • Selbst- und Fremdwahrnehmung Unterrichtspraktikum 50 UEDas Unterrichtspraktikum besteht aus der Teilnahme an mindestens 17 besuchten Vorstellstunden (VSST) anderer (TN) mit 17 Moderationen und Die 8 aktiv gehaltenen VSST bestehen aus: Für die 2 externen VSST gilt für neue Ausbildungen ab 2010 und ab 2011 für alle TeilnehmerInnen in den Yoga-Lehrausbildungen: 1 VSST muss bei und von einer/m externen BDY-zertifizierten ModeratorIn außerhalb der BDY-Schulen abgelegt werden. Die andere VSST kann bei einer anderen BDY-Schule, die nicht die eigene Ausbildungsschule ist, abgelegt werden. Die beiden externen VSST müssen bei zwei unterschiedlichen ModeratorInnen des BDY abgelegt werden. In den VSST sollen die persönliche Entwicklung im Yoga und ihre Auseinandersetzung mit den Studienfächern dargestellt werden. Alle wesentlichen Elemente des Hatha-Yoga sollen dabei entwickelt werden: asana, kriya, pranayama, bandha, mudra, Meditation, Entspannung. Medizinische Grundlagen 100 UE • Bewegungsapparat Geschichte, Philosophie und Quellentexte des Yoga 130 UE • Sanskrit-Grundlagen Ethik und Philosophie 40 UE • Weltreligionen, Mystik, Spiritualität Berufsorientierung 20 UE • Berufsbild, Berufsfelder Insgesamt: 720 UE |
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