Ausbildung

Der BDY bietet in Zusammenarbeit mit rund 30 Schulen in Deutschland die Ausbildung zum/r »YogalehrerIn BDY/EYU« an. Die Ausbildung ist nebenberuflich und dauert mindestens vier Jahre. Grundlage der Ausbildung sind die BDY-Rahmenrichtlinien, die auf der Grundlage des Europäischen Basisprogramms der Europäischen Yoga-Union (EYU) beruhen. Eine weitere Grundlage sind die berufsethischen Richtlinien des BDY.

Die Ausbildung wird mit der Prüfung zum/r »YogalehrerIn BDY/EYU« nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung abgeschlossen.

Die vom BDY anerkannten Ausbildungsschulen bilden auf der Grundlage der BDY-Rahmenrichtlinien aus. Jede Schule hat außerdem ihren eigenen Schwerpunkt oder folgt einer bestimmten Yoga-Tradition. Dadurch können sich die Yoga-Lehrausbildungen an den einzelnen Ausbildungsschulen voneinander unterscheiden. Näheres erfahren Sie bei den Schulen direkt. Alle erfüllen aber die Voraussetzungen, die zur Qualifikation »YogalehrerIn BDY/EYU« führen.

Die Schule führt die TeilnehmerInnen in festen Ausbildungsgruppen mit kontinuierlicher Ausbildungsleitung und Begleitung über mindestens vier Jahre bis zur Prüfung zum/r »YogalehrerIn BDY/EYU«. Die Prüfung erfolgt – unter Beteiligung des BDY – an der ausbildenden Schule.

Sollten Sie an der Ausbildung an einer Schule interessiert sein, so setzen Sie sich bitte direkt mit dieser Schule in Verbindung.

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