Abschluss

Nach Abschluss der Prüfung wird der Titel »Yogalehrer BDY/EYU« und »YogalehrerIn BDY/EYU« erteilt. In dieser Bezeichnung wurden die beiden Begriffe jeweils als Marke im Deutschen Patent- und Markenamt in das Markenregister aufgenommen. Diesen Titel dürfen die Yogalehrenden BDY/EYU dann führen.

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