BDY-Mitgliedschaft

Als neues Mitglied sind Sie im BDY jederzeit herzlich willkommen.
Der BDY nimmt ausgebildete Yogalehrende – unabhängig von Tradition oder Yogarichtung – als Mitglied auf. Die Vorraussetzungen dafür sind:

• eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Yoga-Lehrausbildung mit mindestens 500 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) oder
• Sie befinden sich in Ausbildung zum/r »YogalehrerIn BDY/EYU«.

Wir freuen uns natürlich immer über aktive Mitglieder, die den Verband intensiv nutzen und mitgestalten möchten. Sie können z.B. aktiv werden, indem Sie die Mitgliederversammlung und die verschiedenen Arbeitskreise besuchen. Sie können selber Arbeitskreise gründen oder in den Ausschüssen mitarbeiten.

Für die Ausbildung zum „Yogalehrer/-in BDY/EYU“ gelten weiter gefasste Ausbildungsstandards.

Welche Vorteile Ihnen eine Mitgliedschaft im BDY bietet, erfahren Sie unter BDY-Service für Mitglieder.